Vergabeblog

"Fundiert, praxisnah, kontrovers"

Die Würfel sind gefallen: Grünes Licht für Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses

imageDas Oberlandesgericht Düsseldorf hat in der gestrigen Verhandlung den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 11.09.2009 aufgehoben und damit den Weg für den Wiederaufbau des Stadtschlosses frei gemacht. Mit dem Baubeginn rechnet man nun im Herbst 2010, mit der Fertigstellung des Hauptgebäudes 2014 (im Bild das rekonstruierte Schloss auf gedruckten Bahnen, 1993).

Nach Ansicht des Gerichts ist der mit dem italienischen Architekten Franco Stella abgeschlossenen Vertrag zwar solange rechtsunwirksam, bis die unterlegenen Mitbewerber über den Vertragsschluss informiert worden seien. Da das Vergabeverfahren im Übrigen nicht formal zu beanstanden sei, könne der neue Vertragsschluss jedoch schnell herbeigeführt werden. Insbesondere wies das Gericht die Vorwürfe zurück, die Eignung des italienischen Architekten sei vor der Vergabe nicht ausreichend geprüft worden.

Die Bundesregierung hat damit einen Erfolg im Streit um den Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses errungen. Mit Erleichterung reagierte Staatsminister Bernd Naumann auf den Ausgang des Verfahrens: „Ich freue mich über das klare und unerwartet schnell ergangene Urteil zum Stadtschloss. Es bedeutet Rechtssicherheit und ist ein solides Fundament für das so wichtige Bauvorhaben.“ Auch Bundesbauminister Peter Ramsauer begrüßte die Entscheidung mit den Worten: „Für die Baukultur in Deutschland ist das ein wichtiges Signal. Denn das Berliner Schloss hat Strahlkraft weit über die Grenzen der Hauptstadt hinaus. Es wird eine Visitenkarte für ganz Deutschland sein.“

Ende gut – alles gut? Bei geschätzten 520 Millionen Baukosten wird dies wohl nicht der letzte Rechtsstreit gewesen sein. Ohne Zweifel ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf aber der Startschuss für den Wiederaufbau. Falls Sie den beschleunigen wollen, finden Sie hier den Link zum Förderverein Berliner Schloss e.V..

Laut des Fördervereins verstehe sich Stella “als einen späten Mitarbeiter der beiden Schlossbaumeister Andreas Schlüter und Eosander von Göthe. Es sei seine Aufgabe, im Auftrag des Bundestags die gewünschte moderne Architektur so zu gestalten, dass das Werk dieser großen Künstler nicht beschädigt oder gar übertrumpft werde.”

Das Berliner Stadtschloss war die Hauptresidenz der Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg, später der Könige von Preußen und der Deutschen Kaiser, wurde 1950 von Walter Ulbricht gesprengt und in den 70er Jahren durch Asbest und Glas in Form des Palast der Republik ersetzt, um 2008 abgerissen und nun also 2010 von einem Italiener wiederaufgebaut zu werden. Da durfte in dieser Reihe auch das deutsche Vergaberecht nicht fehlen.

(Bild: Das gezeigte Bild basiert auf dem Bild „Berliner schloss.jpg“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist Martin Aggel.)

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Über Dr. Christian-David Wagner

Dr. Christian-David Wagner ist Rechtsanwalt in Leipzig und Berlin. Er betreut national und international agierende TK-Unternehmen, IT-Dienstleister, aber auch Bauunternehmen sowie öffentliche Auftraggeber.

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