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Eilmeldung: Bundesrat stimmt VgV nur unter Auflagen zu

Von Redaktion | März 27, 2010

Update 29.03.: Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrats hatten insgesamt 16 Änderungsvorschläge eingebracht (BR-Drucksache 40/1/10 vom 15.03.2010). Hiervon wurden auf der Bundesratssitzung am 26. März 12 Änderungsvorschläge angenommen. Den Beschluss des Bundesrates – BR-Drucksache 40/10 (Beschluss) – vom 26. März finden Sie hier.

Ob es wohl gelingt, die Vergaberechtsreform der 16. Legislaturperiode noch in der aktuell 17. abzuschließen? Der Bundesrat hat der neuen VgV auf seiner Sitzung am 26. März nur nach Maßgabe von insgesamt 12 Änderungen zugestimmt. Nach der nun zu erfolgenden Überarbeitung des Textes der “Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO)” durch das BMWi muss erneut das Kabinett zustimmen, wofür aktuell Mitte April gehandelt wird. Die neue VOL/A und VOB/A werden also noch weiter auf ihr Inkrafttreten warten müssen.

Ende 2010 soll ausweislich des Koalitionsvertrags das BMWi einen Entwurf für die erneute Reform des Vergaberechts vorlegen. Vorschlag: Zusammenlegen – andererseits freut es die Seminaranbieter.

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