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Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2012: Achtung, Besonderheit in Deutschland!

Von Redaktion | Dezember 4, 2011

EUDie EU-Kommission hat erwartungsgemäß die sog. EU-Schwellenwerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag EU-weit auszuschreiben ist, zum 01.01.2012 neu festgesetzt. Dabei fallen diese aufgrund der aktuellen EURO-Schwäche etwas höher aus als bisher – was aber in Deutschland zumindest vorerst fast ohne Auswirkungen bleibt.

Die Änderung erfolgte durch die “VERORDNUNG (EU) Nr. 1251/2011 DER KOMMISSION
vom 30. November 2011”, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 319/43 vom 2.12.2011, kostenlos abzurufen im Volltext hier. Die EU-Kommission setzt in zweijährigem Turnus die Schwellenwerte unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Euro und den Dollar-basierten Sonderziehungsrechten neu fest.

Danach betragen die neuen Schwellenwerte ab Inkrafttreten der Verordnung am 01.01.2012:

• Für Bauaufträge: 5.000.000 EUR
• Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 EUR
• Für Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 400.000 EUR
• Für Oberste oder Obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 130.000 EUR

Deutsches Vergabenetzwerk

Im Gegensatz zu EU-Richtlinien gelten Verordnungen der EU unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten, d.h. ohne Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber. Gleichwohl gelten in Deutschland bis zu einer Änderung der VgV noch die alten Schwellenwerte (zu finden hier) weiter. Grund: Die Schwellenwerte setzen Mindeststandards, ab denen die EU-Vergaberichtlinien greifen. Eine strengere Umsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten, wie es die aktuellen niedrigeren deutschen Werte darstellen, ist zulässig und wirksam.

Aber: Anders sieht die Situation für die Sektorenauftraggeber aus, da § 1 Abs. 2 SektVO eine dynamische Verweisung auf die EU-Verordnung enthält. Für diese gelten also ab dem 01.01.2012 die neuen Schwellenwerte (vergleiche dazu auch den Kommentar von Bernhard Fett, Sächsisches Staatsministerium des Innern, hier).

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Kategorie: Alle Beiträge, Recht, Unbedingt lesen! | 1 Comment »

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    1. Dürr, Reiner Landratsamt Füstenfeldsbruck, Zentralstelle Vergaberecht schreibt:
      Dezember 5th, 2011 at 09:54

      endlich mal wieder glatte Beträge, die man sich leicht merken kann. Danke für die Hintergrund-Infos im Zusammenhang mit dieser Anpassung!

      R. Dürr
      Zentralstelle Vergaberecht
      im LRA-FFB (Bayern)

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