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Wenn ich die Meldung richtig verstehe, steht der endgültige Text der neuen Richtlinien noch nicht fest und ein Beschluss erfolgt frühestens Mitte 2014, deren Wirkung sich für Kommune ab 2016 entfaltet. Nun kommt eine entscheidene Frage: Bezieht sich die Verpflichtung aus den neuen Richtlinien nur auf Vergaben oberhalb EU-Schwellenwerte oder wird diese Trennung aufgegeben ? Gerade für die Mehrheit der kleinen/mittleren Kommunen und kleinen Betriebe ist die Antwort von hoher Bedeutung ! Da über 90 % aller Vergaben dieser öffentlichen Auftraggeber unterhalb EU-Schwellenwert liegen, wäre es nämlich denkbar sich für die wenigen Verfahren nach EU-Recht zentraler Dienstleister zu bedienen.

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