Liebe Frau Prell,

vielen Dank für Ihren Beitrag, der – auch was den Postsektor betrifft – grundlegende Fragen anspricht.

Die Auftragsbündelung des Postverkehrs verschiedener Auftraggeber birgt besondere Herausforderungen:

Vergabestellen haben mittelstandsfreundliche (Teil- und Fach-) Lose zu bilden, damit für die noch „jungen“ Unternehmen im Postmarkt überhaupt eine Beteiligungsmöglichkeit besteht. Der Postsektor ist geprägt von der marktbeherrschenden Deutsche Post AG, die auch heute noch zu etwa 90 % den Markt besetzt. Der „Mittelstandsklausel“ des § 97 Abs. 3 GWB kommt daher besondere Bedeutung zu.

Vergabestellen werden daher vielfach auftraggeberbezogene „Teillose“ zu (rückzu-) bilden haben.

Die Frage der Fachlosbildung im Hinblick auf Briefdienstleistungen und Paketdienstleistungen ist in dem angesprochenen Beschluss nur summarisch erörtert worden und wird so nicht aufrechtzuhalten sein. Brief und Paketdienstleistungen betreffen gänzlich unterschiedliche Leistungen und sind grundsätzlich – getrennt nach Fachlosen – auszuschreiben.

Gruß,

RA Christian Frhr. v. Ulmenstein, Hannover

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