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EU-Kommission: Richtlinien-Entwurf zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

EUDie EU-Kommission hat einen Entwurf für eine Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen vorgelegt (e-invoicing). Begleitet wird diese Richtlinie von einer Mitteilung, in der die Kommission ihre Vorstellungen von einer vollständigen Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe, die sogenannte durchgängig elektronische Vergabe („end-to-end e-procurement“), beschreibt. Im September lädt die Kommission zu einer Konferenz zum Thema.

Die elektronische Rechnungsstellung ist, so die Kommisson, „ein weiterer wichtiger Schritt zur papierlosen öffentlichen Verwaltung (e-Government) in Europa“, einem der vorrangigen Ziele der Digitalen Agenda der EU. Nach Schätzungen der Kommission könnte die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Ausschreibungen EU-weit Einsparungen von bis zu 2,3 Mrd. EUR ermöglichen. Dazu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier in einer Pressemitteilung:

„Eine moderne und effiziente öffentliche Verwaltung in der EU, das ist das vorrangige Ziel der Europäischen Kommission. Die Umstellung auf die elektronische Auftragsvergabe und insbesondere auf die elektronische Rechnungsstellung kann erhebliche Einsparungen ermöglichen und den Regierungen und Tausenden von Unternehmen, die im Binnenmarkt tätig sind, das Leben spürbar erleichtern. Durch die Umstellung von Papier auf eine vollautomatisierte Rechnungsstellung können die Kosten für den Erhalt einer Rechnung von 30 bis 50 EUR auf 1 EUR gesenkt werden. Dies sind in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gute und sinnvolle Einsparungen. Als größter Auftraggeber sollte sich die öffentliche Hand ganz besonders entschieden für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung einsetzen.“

Interoperabilität

In der Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung wird die Ausarbeitung einer entsprechenden europäischen Norm vorgeschlagen, mit der die Interoperabilität zwischen den verschiedenen, vor allem nationalen Systemen der elektronischen Rechnungsstellung verbessert werden soll.

Ziel der Richtlinie ist es, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, eine übermäßig hohe Komplexität zu vermeiden und den Wirtschaftsbeteiligten, die momentan je nach Mitgliedstaat unterschiedliche elektronische Rechnungsstellungssysteme verwenden müssen, zusätzliche Betriebskosten zu ersparen. Sie wird ebenfalls dazu beitragen, in Europa die Akzeptanz der elektronischen Rechnungsstellung zu stärken. Bislang werden lediglich 4 % bis 15 % aller Rechnungen elektronisch erstellt und zugestellt.

Durchgängig elektronische Vergabe

Die Mitteilung der Kommission zur durchgängig elektronischen Vergabe stellt die Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in einen breiteren Kontext und erläutert die Vorstellungen der Kommission von der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe. In der Mitteilung wird auf den derzeitigen Stand der Umsetzung der elektronischen Auftragsvergabe und der elektronischen Rechnungsstellung in der EU eingegangen und ausgeführt, in welchen Bereichen weiterhin Handlungsbedarf besteht. Damit die Umstellung auf die durchgängig elektronische Vergabe vollzogen werden kann, ist nach Ansicht der Kommission Folgendes nötig:

  • Die elektronische Rechnungsstellung sollte bei öffentlichen Aufträgen zur Regel gemacht werden.
  • Die Normierung muss vorangebracht werden.
  • Es müssen nationale Strategien für die durchgängig elektronische Vergabe konzipiert werden.
  • Es müssen bewährte Verfahren ausgetauscht werden

Die Mitteilung soll als Grundlage für künftige Initiativen zur weiteren Förderung der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe dienen.

Deutsches VergabenetzwerkKonferenz

Die Kommission organisiert am 18.09.2013 in Brüsse eine Konferenz über die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und insbesondere die elektronische Auftragsvergabe und Rechnungsstellung. Diese richtet sich in erster Linie an Abgeordnete, politische Entscheidungsträger und leitende Beamte aus kommunalen, regionalen und nationalen Behörden, die die Einführung von Programmen für die elektronische Auftragsvergabe erwägen, sowie Anbieter entsprechender Software. Interessenbekundung über dieses Formular.

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1 Kommentar

  1. Michael Menzel

    Woher die Zahl 2,3 Mrd Euro kommt würde mich interessieren. Hier wird – glaube ich – mit Phantasiezahlen operiert.
    Generell muss die Beschäftigung mit einer Rechnung immer höchste Priorität haben und wird dementsprechend Geld kosten (egal ob Papier oder Digital). Insofern frage ich mich, was „vollautomatisierten Rechnungsstellung“ bedeutet.

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  2. Wolfgang Axamit

    Eine einheitliche EU Rechnung wäre schon sinnvoll. Derzeit hat z.B Ö mit ebinterface ein anderes elektronisches Format als D mit zugferd, ….
    Dies Erleichtert die Sache natürlich nicht, insb. für Softwarehersteller von Rechnungssoftware.

    Reply

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