Vergabeblog

"Hier lesen Sie es zuerst"
Politik und Markt

Rheinland-Pfalz: Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen“ geändert

Rheinland-Pfalz hat seine Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz” aktualisiert, insb. die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen.

Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sind nunmehr ohne weitere Einzelbegründung zulässig:

– Freihändige Vergaben bis zu 20.000 Euro,

– Beschränkte Ausschreibungen bis zu 40.000 Euro.

Sie finden die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz” im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (3 votes, average: 4,33 out of 5)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert