Vergabeblog

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1. Deutscher Vergabetag 2014: „IT-Beschaffung in der Praxis: Im Spannungsfeld von Produktneutralit und Leistungsbestimmungsrecht“

Am 23. Oktober 2014 findet in Berlin der 1. Deutsche Vergabetag 2014 des Deutschen Vergabe-netzwerks (DVNW) statt. In insgesamt acht Workshops werden relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufbereitet und konkrete Hilfestellungen für die Beschaffungspraxis gegeben. Im Vorfeld des Kongresses möchten wir Ihnen die Workshops vorstellen. Heute der Workshop: “IT-Beschaffung in der Praxis: Im Spannungsfeld von Produktneutralität und Leistungsbestimmungsrecht”.

Der Einkauf von Leistungen im IT-Bereich stellt nach wie vor besondere Anforderungen an die Vergabestellen bzw. Einkaufsabteilungen, aber auch die Bieter. Das Vergabeverfahren und insbesondere die Vergabeunterlagen – namentlich die Leistungsbeschreibung – müssen der hohen Komplexität der zu beschaffenden Produkte und Lösungen bei gleichzeitig kurzen Einsatzzyklen gerecht werden. Eine sorgfältige Vorbereitung und Verfahrensdurchführung ist daher für einen wirtschaftlichen Vergabewettbewerb unerlässlich.

Der Workshop „IT-Beschaffung in der Praxis: im Spannungsfeld von Produktneutralität und Leistungsbestimmungsrecht“ beschäftigt sich daher insbesondere mit den Herausforderungen, die die vergaberechtskonforme Beschreibung der zu beschaffenden Leistung sowie den damit korrespondieren Kriterien und deren transparente Bewertung an die öffentlichen Auftraggeber stellen.

Die Vergabeunterlagen müssen die Anforderungen der §§  7 und 8 EG VOL/A erfüllen, sei es als konstruktive, funktionale oder gemischte Leistungsbeschreibungen. Dabei spielen insbesondere auch die Entscheidungen der Nachprüfungsinstanzen eine immer wichtigere Rolle. So etwa der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 01.08.2012 (Az.: VII-Verg 10/12) zum Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers, oder die Entscheidungen zum Wegfall des ungewöhnlichen Wagnisses in Abgrenzung zur verpflichtenden Kundgabe kalkulationsrelevanter Umstände sowie die Entscheidungen zur Transparenz (Stichwort: „Geheimkriterien“) bzw. Wertung von Kriterien (beispielhaft OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.06.2013, Az.: Verg 8/13 bzw. Beschl. v. 22.01.2014, Az.: VII-Verg 26/13).

Neben den Vorträgen der Referenten sollen auch im Dialog mit den Workshopteilnehmern aktuelle rechtliche und praktische Herausforderungen besprochen und diskutiert werden. Die Referenten werden dabei ihre Erfahrungen aus zahlreichen begleiteten ITK-Vergabeverfahren – von Hardware über Standard- und Individual-Software bis hin zu komplexen IT-Systemen – einfließen lassen.

All Ihre Fragen werden in dem Workshop am 23.10.2014 gerne von Herrn Joachim Bieniak (Teamleiter IT Strategien und Lösungen, INFORA Unternehmensberatung GmbH) und Herrn Rechtsanwalt Günther Pinkenburg, LL.M. (Geschäftsführer, INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) beantwortet.

Das vollständige Programm und die Anmeldemöglichkeit zum 1. Deutschen Vergabetag finden Sie hier.

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