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2. Deutscher Vergabetag 2015: “Zuschlagskriterien, Wirtschaftlichkeit und Methoden”

Am 15. und 16. Oktober 2015 findet in Berlin der zweite deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. In insgesamt 12 Workshops werden relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufbereitet und Hilfestellungen für die Beschaffungspraxis gegeben. Im Vorfeld des Kongresses möchten wir Ihnen einzelne Workshops vorstellen. Heute der Workshop C.1: Zuschlagskriterien, Wirtschaftlichkeit und Methoden.

Mit den vergangenen Reformen der Vergabekoordinierungsrichtlinien wurden immer neue Randbedingungen für die Auswahl von Zuschlagskriterien eingeführt. Galt einst die strikte Trennung von Eignungs- und Zuschlagkriterien, so hat sich inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Abgrenzung in der Praxis so scharf nicht möglich ist. Zudem sind eine Reihe früher als vergabefremd angesehener Kriterien hinzugekommen. Nicht alle sind als Zuschlagskriterien geeignet. Hier gilt es zu unterscheiden zwischen Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen.

Die Wirtschaftlichkeit einer Beschaffung wird maßgeblich dadurch beeinflusst, dass die Kriterien zielführend ausgewählt und gewichtet werden. Insbesondere bei individuellen technischen Beschaffungsgegenständen oder der Beschaffung von Spezialsoftware ist ein großes Augenmerk auf die Ausschlusskriterien zu legen, denn sie verhindern die Einreichung von Angeboten, die zwar preisgünstig erscheinen mögen, jedoch letztlich den Beschaffungszweck verfehlen würden.

Die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung steht heute von zwei Seiten unter Druck: Die politischen Forderungen nach Einhaltung von bestimmten Arbeits- oder Umweltbedingungen bei der Herstellung stehen dem Wirtschaftlichkeitsgedanken diametral gegenüber. Die Lebenszyklusrechnung soll für Öko-Kriterien die Lösung sein, doch in den allermeisten Beschaffungsfällen fehlt dafür die Datenbasis. Während diese langfristigen volkswirtschaftlichen Folgekosten kaum abschätzbar sind, dürfen die gut vorhersehbaren administrativen Folgekosten – wie etwa der Umstellungsaufwand beim Wechsel des Vertragspartners nach Neuausschreibung – einer Beschaffung beim Zuschlag nicht berücksichtigt werden. Es werden also Strategien benötigt, mit denen dennoch das althergebrachte haushaltsrechtliche Ziel der Beschaffung der besten Leistung zum günstigsten Preis erreicht werden kann.

Dabei spielt nicht zuletzt auch die Wahl der Bewertungsformel eine erhebliche Rolle. Je nach Beschaffungsgegenstand ist sie der zentrale Dreh- und Angelpunkt, wenn es gilt, Leistungsqualität und Angebotspreis in ein wirtschaftlich sinnvolles Gleichge­wicht zu bringen.

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Fazit und Einladung

Ihre Fragen rund um diesen Themenkomplex werden im Workshop „Zuschlagskriterien – Wirtschaftlichkeit und Methoden “ auf dem Deutschen Vergabetag am 16.10.2015 in Berlin von den Referenten Rechtsanwalt Dr. Rainer Noch (Oppler Hering Rechtsanwälte PartGmbB) und Peter Gerlach (Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.) gern beantwortet. Der Workshop richtet sich gleichermaßen an öffentliche Auftraggeber wie an interessierte Bieter.

Das vollständige Programm und die Anmeldemöglichkeit zum 2. Deutschen Vergabetag finden Sie hier.

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