Vergabeblog

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2. Deutscher Vergabetag 2015: „Das neue Vergaberecht ‒ Handlungsspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten für Auftraggeber“

Am 15. und 16. Oktober 2015 findet in Berlin der ausgebuchte 2. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Zur Vorbereitung und Auswahl der angebotenen Workshops stellen wir Ihnen im Vorfeld des Kongresses heute den Workshop C.2 „Das neue Vergaberecht ‒ Handlungsspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten für Auftraggeber“ vor.

Sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen warten gespannt auf die Umsetzung des reformierten EU-Vergaberechts in das nationale Recht. Den Entwurf zum neuen GWB hat die Bundesregierung am 8. Juli 2015 beschlossen. Spannend bleibt für Dienst- und Lieferleistungen, welche Regelungen in der Vergabeverordnung (VgV) zu erwarten sind. Der Entwurf ist für Herbst 2015 angekündigt. Während der 2. Abschnitt der VOL/A und die VOF in die VgV integriert wird, bleibt die VOB/A auch bei europaweiten Vergabeverfahren erhalten.

Umfassende Reform des Vergaberechts

Das Vergaberecht steht vor seiner umfassendsten Novellierung seit 2006. Denn im April 2016 muss der deutsche Gesetzgeber die neuen EU-Richtlinien über die klassische Vergabe, die Vergabe von Aufträgen im Sektorenbereich sowie über die Konzessionsvergabe in nationales Recht umgesetzt haben. Das auf europäischer Ebene im April 2014 in Kraft getretene neue Vergaberecht wirkt sich bereits jetzt auf die Rechtsprechung aus.

Die grundlegende Reform des Vergaberechts hat unter anderem eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren, die Einführung der elektronischen Vergabe sowie einen besseren Zugang für kleinere und mittlere Unternehmen zu den Vergabeverfahren als Ziel.

Die Änderungen betreffen alle wesentlichen Aspekte des Vergaberechts: Verfahrensarten und Verfahrensdurchführung (erleichterte Wahl des Verhandlungsverfahrens, vereinfachtes Verfahren und Innovationspartnerschaft, Losvergabe, etc.), Regelungen für ausschreibungsfreie Auftragsvergaben (Inhouse-Vergabe und interkommunale Zusammenarbeit), Eignungs- und Zuschlagskriterien (Berücksichtigung personaler Kriterien als Zuschlagskriterien, Ausschluss von Bietern wegen schlechter Vorerfahrungen, etc.) und Vertragsänderungen.

Die Kenntnis der umfassenden vergaberechtlichen Neuerungen ist für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen von zentraler Bedeutung. Auftraggeber benötigen genaue Kenntnisse, um die Vergabeverfahren rechtskonform, wirtschaftlich und mit der gewünschten Flexibilität durchführen zu können. Auftragnehmer müssen mit den wesentlichen Änderungen ebenfalls vertraut sein, um sich auch künftig erfolgreich um öffentliche Aufträge bewerben zu können. Hier gibt die Veranstaltung für beide Seiten des Beschaffungsprozesses wertvolle Orientierungshilfen.

Inhalt des Workshops

Der Workshop greift alle wichtigen verfahrensleitenden Entscheidungen im Vergabeverfahren auf (insbesondere Wahl der Verfahrensart, vereinfachtes Verfahren (u. a. im Gesundheits- und Sozialbereich), Losvergabe, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Ausschluss wegen schlechter Vorerfahrungen (Selbstreinigung, Vergabesperre), Ausnahmen vom Vergaberecht (Inhouse-Vergabe, öffentlich-öffentliche Kooperation), Vertragsänderungen, E-Vergabe usw.) und stellt diese als einzelne Themenfelder vor.

Diese Themenfelder werden zunächst aus Perspektive des öffentlichen Auftraggebers beleuchtet, sodann die bisherige Rechtslage dem neuen Vergaberecht gegenübergestellt und die Inhalte mit den Teilnehmern diskutiert. Ein Schwerpunkt liegt auf einer möglichst flexiblen Verfahrensgestaltung, die Auftraggebern Handlungsspielräume belässt.

Referenten:

Dr. Martin Ott, Rechtsanwalt im Vergaberecht und im Öffentlichen Recht bei Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Stuttgart

Silke Rothhaar, Leiterin Einkauf und Investitionscontrolling, SLK-Kliniken Heilbronn GmbH

Das vollständige Programm des 2. Deutschen Vergabetags finden Sie hier.

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