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Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – Berufung auf Planungsreferenzen aus Vorgängerbüro möglich (VK Südbayern, Beschl. v. 17.03.2015 – Z3-3-3194-1-56-12/14)

EntscheidungBei der Vergabe von Planungsleistungen kommt für die Beurteilung der Eignung der Bewerber den Büroreferenzen und den persönlichen Referenzen des Projektleiters und ggf. des stellvertretenden Projektleiters eine zentrale Bedeutung zu. Nicht eindeutig geklärt war bislang, unter welchen Voraussetzungen sich ein Bewerber auf Referenzen berufen kann, die für ein anderes Architektur- oder Ingenieurbüro erbracht wurden. Zu dieser in der Praxis häufig vorkommenden Konstellation hat die VK Südbayern vor kurzem Stellung bezogen.

VOF § 5 Abs. 5 lit. b)

Sachverhalt

Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens nach VOF zur Beauftragung von Objektplanungsleistungen forderte der Auftraggeber unter anderem den Nachweis, dass die Bewerber bereits drei vergleichbare Referenzprojekte in den letzten zehn Jahren realisiert haben mussten. Das für den Zuschlag vorgesehene Planungsbüro konnte nur eine Büroreferenz vorweisen. Allerdings war das für die Auftragsausführung benannte Projektteam zuvor bei einem anderen Architekturbüro tätig und hatte dort zwei weitere vergleichbare Referenzleistungen erbracht. Der Auftraggeber rechnete die beiden Referenzen des Projektteams dem Bewerber zu.

Entscheidung

Die Vergabekammer bestätigt die Auffassung des Auftraggebers. Planungsreferenzen seien in erster Linie personengebunden. Es könne daher nicht beanstandet werden, wenn sich ein Bewerber auch für die Vorlage von Büroreferenzen auf Referenzleistungen beruft, die das vorgesehene Projektteam für einen früheren Arbeitgeber erbracht hat. Dies gelte insbesondere für das VOF-Verfahren, bei dem Referenzen einen ganz persönlichen Charakter aufweisen. Entscheidend sei in dieser Hinsicht, welchen Beitrag die Mitarbeiter im Hinblick auf die Erarbeitung einer Referenz erbracht haben und welche Phasen des betroffenen Projekts begleitet wurden.

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Praxistipp

Bei der Vergabe von Planungsleistungen müssen Büroreferenzen neben den persönlichen Referenzen des Projektleiters und ggf. weiterer Projektmitarbeiter eine eigenständige Bedeutung haben. Beruft sich ein Bewerber auf Referenzen, die für ein anderes Architektur- oder Ingenieurbüro erbracht wurden, reicht es nicht aus, dass beispielsweise nur der Projektleiter an den Referenzleistungen mitgewirkt hat. Vielmehr muss auch beim übrigen Projektteam eine weitgehende Identität für die betroffenen Referenzaufträge vorhanden sein.

Auftraggebern ist daher zu empfehlen, im Rahmen der Eignungsprüfung zu würdigen, dass neben den Projektleitern auch das Architektur- oder Ingenieurbüro als Organisationseinheit die ausgeschriebene Planungsleistung ebenso fachkundig bearbeiten wird, wie das referenzgebende Vorgängerbüro. In einer solchen Fallkonstellation ist die Eignung des betroffenen Bewerbers besonders sorgfältig zu begründen und zu dokumentieren.

Anmerkung der Redaktion
Der Beitrag ist Teil der Serie “VOF”. Weitere relevante Beiträge finden Sie auf der Serienseite, hier.

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Über Dr. Martin Ott

Der Autor Dr. Martin Ott ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart. Herr Dr. Ott berät und vertritt bundesweit in erster Linie öffentliche Auftraggeber umfassend bei der Konzeption und Abwicklung von Beschaffungsvorhaben. Auf der Basis weit gefächerter Branchenkenntnis liegt ein zentraler Schwerpunkt in der Gestaltung effizienter und flexibler Vergabeverfahren. Daneben vertritt Herr Dr. Ott die Interessen der öffentlichen Hand in Nachprüfungsverfahren. Er unterrichtet das Vergaberecht an der DHBW und der VWA in Stuttgart, tritt als Referent in Seminaren auf und ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichen. Er ist einer der Vorsitzenden der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).

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