Vergabeblog

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2. Deutscher Vergabetag 2015: “Wohnungsbaupolitik und Vergaberecht”

Am 15. und 16. Oktober 2015 findet in Berlin der ausgebuchte 2. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Zur Vorbereitung und Auswahl der angebotenen Workshops stellen wir Ihnen im Vorfeld des Kongresses heute den Workshop A.1: “Wohnungsbaupolitik und Vergaberecht” vor.

Wohnungsbaupolitik und Vergaberecht

In vielen Wachstumsregionen Deutschlands ist die Nachfrage nach Wohnungen aktuell größer als das Angebot. Dies betrifft insbesondere die Metropolen wie Berlin. Entspannung ist angesichts der Prognosen für die Zukunft nicht zu erwarten. Die Politik ist daher bemüht, schnell viel und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sei es in Form von Mietwohnungen, sei es in Form von Wohnungseigentum. Das in Berlin aktuell in der Diskussion befindliche Mietenbündnis verdeutlicht den Stellenwert des Themas Wohnen in der Politik wie auch in der Öffentlichkeit.

Wohnungsbaupolitik kann nicht isoliert betrachtet werden. Sie steht vielmehr in engem Zusammenhang mit der Sozialpolitik, der strategischen Liegenschafts- und Baulandpolitik, dem Städtebau und der Raumordnung, der Erschließung und dem ÖPNV, der Verteilung von Investitionen und Fördermitteln, der Umweltpolitik und der Steuerpolitik.

Schaffung von Wohnraum

Neuer Wohnraum kann durch Neubauten, aber auch in Form von Sanierungen und Umnutzungen geschaffen werden. Kommunen können eigene Grundstücke selbst oder über ihre Wohnungsbaugesellschaften bebauen. Oftmals werden Flächen an Private veräußert, verbunden mit der Auflage, bestimmte Flächenanteile preisgünstig zu vermieten oder zu verkaufen. Teilweise setzen Kommunen soziale, wohnungs- und städtebauliche Ziele mittels Konzeptvergaben und städtebaulichen Verträgen, ggf. nach dem Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung, um.

Stehen keine kommunalen Flächen zur Verfügung, müssen private Grundstücke für den Wohnungsbau fruchtbar gemacht werden. In Betracht kommt ein – ggf. vorübergehender – Erwerb durch die Kommune. Alternativ können private Eigentümer durch Anreize wie Fördermittel oder Steuererleichterungen zum Wohnungsbau ermutigt werden. Natürlich können auch gesetzliche Vorgaben den Bau von Wohnungen befördern.

Die Hintergründe der in diesem Zusammenhang zu treffenden politischen Entscheidungen sind nicht immer offensichtlich.

Vergaberechtliche Fragen

Die diesbezüglichen vergaberechtlichen Fragen wie Ausschreibungspflicht, Verfahrensart, Losaufteilung, Eignungs- und Wertungskriterien usw. richten sich nach den Umständen und der Verfahrensstrukturierung. Erfolgt eine Grundstücksveräußerung, ist stets die Ausschreibungspflicht etwaiger Bauverpflichtungen zu prüfen; zudem ist Beihilferecht zu beachten. Bezüglich des Bauvorhabens ist sodann zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden soll bzw. ob die Architektenleistungen gesondert ausgeschrieben werden, oder ob eine GÜ-Vergabe mit (teil-)funktionaler Leistungsbeschreibung durchgeführt werden soll. Wenn eine Bürgerbeteiligung erfolgen soll, ist zudem darauf zu achten, dass dies vergabeverfahrenskonform erfolgt.

Jedoch sind auch über das Vergaberecht hinausgehende Rechtsfragen wie insbesondere Beihilferecht, Planungsrecht, Immobilienrecht, Haushaltsrecht, Finanzierung usw. mit einzubeziehen.

Einladung

Im Workshop am 15.10.2015 möchte Ihnen Frau Dr. Jenny Mehlitz (GSK Stockmann + Kollegen) vergaberechtliche Fragestellungen rund um den Wohnungsbau näher bringen. Herr Dr. Jürgen Heyer wird ergänzend aus seiner Erfahrung als Präsident des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V., Minister für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr in Sachsen-Anhalt a.D., Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt a.D. und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte a.D. die politischen Beweggründe in der Wohnungsbaupolitik erläutern. Der Workshop richtet sich gleichermaßen an öffentliche Auftraggeber und an Unternehmen.

Das vollständige Programm des 2. Deutschen Vergabetags finden Sie hier.

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