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Bundesrechnungshof (BRH) empfiehlt Entlastung

Der BRH hat keine für die Entlastung der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und in den Büchern aufgeführten Beträgen im Haushaltsjahr 2014 festgestellt.

Dies geht aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung 2013) hervor, die der BRH als Unterrichtung (18/6600) vorgelegt hat.

Im Haushaltsvollzug hätten die Gesamtausgaben 2014 mit 295,5 Milliarden Euro um eine Milliarden Euro unter dem Soll gelegen. Die Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme und Münzeinnahmen) hätten um 5,4 Milliarden Euro höher gelegen als veranschlagt. Der Bundeshaushalt sei ohne Nettokreditaufnahme ausgekommen. Die seit 2011 geltende verfassungsrechtliche Schuldenregel sei eingehalten worden, heißt es in der Unterrichtung.

Der Bestand an eingegangenen Verpflichtungen habe 2014 bei 129,5 Milliarden Euro gelegen. Ende des Jahres 2014 habe der Bund und seine Sondervermögen Gewährleistungen von 465 Milliarden Euro übernommen, schreibt der BRH. Das Vermögen des Bundes einschließlich seiner Sonder- und Treuhandvermögen habe 244 Milliarden Euro betragen. Die Schulden (einschließlich Versorgungs- und Beihilfeverpflichtungen) hätten bei 1.769 Milliarden Euro gelegen.

In seinen Prüfbemerkungen listet der BRH auf 310 Seiten darüber hinaus Steuerverschwendungen des Bundes in Millionenhöhe auf. Damit wird sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages im kommenden Jahr beschäftigen.

Quelle: Bundestag

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