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Wohnungsbau und Öffentlicher Bau auf Expansionskurs – höchste Auftragsbestände seit 20 Jahren

Der Bau könne die Rolle der Konjunkturlokomotive übernehmen: “Ein akuter Bedarf an zusätzlichem Wohnraum und die allmählich einsetzende Investitionswende im Verkehrswegebau des Bundes sind die Triebfedern”, so der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Thomas Bauer. Und: Planen und Bauen müsse besser aufeinander abgestimmt werden.

Erwartet werde danach ein Umsatzwachstum von nominal 3,5 % im deutschen Bauhauptgewerbe, so Bauer. Mit dieser Prognose trat der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie auf der traditionellen Jahrespressekonferenz anlässlich des „Tages der Deutschen Bauindustrie“ vor die Berliner Wirtschaftspresse.

Höchste Auftragsbestände zur Jahreswende seit 20 Jahren

Dank milder Temperaturen im Frühjahr und der höchsten Auftragsbestände zur Jahreswende seit 20 Jahren hätten die deutschen Bauunternehmen im 1. Quartal 2016 durcharbeiten können. Entsprechend hätten die Umsätze um nominal 4,9 % über dem Vorjahresniveau gelegen. Die Gefahr, dass ein Großteil der Aufträge zu Beginn des 2. Quartals abgearbeitet sein könnte, sieht Bauer nicht. Ein Auftragsplus im 1. Quartal von 13,9 % habe die Auftragsbücher der Unternehmen weiter gefüllt, die Reichweite der Auftragsbestände sei mit 3,4 Monaten im Mai nach wie vor sehr hoch.

Neue Kultur des Bauens notwendig

Mit der Belebung der Baunachfrage allein sei es jedoch nicht getan, ist Bauer überzeugt. Um die großen Herausforderungen der nächsten Jahre im Wohnungsbau und im Verkehrswegebau bewältigen zu können, müsse eine neue Kultur des Bauens entwickelt werden. Bauer mahnte in diesem Zusammenhang mehr Partnerschaft in der Projektzusammenarbeit an. Planen und Bauen müssten besser aufeinander abgestimmt werden. Streitbeilegungsmechanismen seien gesetzlich verbindlich im Bauvertrag zu verankern (Stichwort: Adjudikation). Risiken sollten in der Projektvorbereitung stärker berücksichtigt werden, beispielsweise durch Vorhalten von Risikobudgets. Darüber hinaus müsse die Bauwirtschaft auf dem Weg der Digitalisierung der Planungs- und Bauprozesse vorankommen. Mit der Verabschiedung des „Building-Information-Modeling“-Stufenplans 2020 habe das BMVI hier die richtigen Signale gesetzt.

„Was wir aber gar nicht gebrauchen können, sind neue Belastungen im Verhältnis von Auftragnehmer und Auftraggeber, wie sie im neuen Bauvertragsrecht drohen“, erklärte Bauer. In seinem aktuellen Gesetzentwurf wolle das BMJV dem Auftraggeber im BGB das Recht einräumen, Änderungen auch nach Vertragsabschluss anordnen zu können. Damit werde die Machtbalance zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer einmal mehr zulasten der Bauseite verschoben. Genau das sei konträr zum Gedanken von mehr Partnerschaft in der Projektzusammenarbeit.

Für die deutsche Bauindustrie sei ein solches Anordnungsrecht nur akzeptabel, wenn die Vergütung auch der Höhe nach geregelt und – für den Fall des Streits – eine Schlichtung auf Verlangen einer Seite sichergestellt sei, erläuterte Bauer. Ein Rechtsgutachten, das die Bauindustrie gemeinsam mit ihren Partnerverbänden eingeholt habe, untermaure die Argumentation der Bauwirtschaft: Einem einseitigen Anordnungsrecht seien verfassungsmäßige Grenzen gesetzt, die auch der Gesetzgeber respektieren müsse. Bauer: „Auftraggeber und Auftragnehmer müssen sich wieder auf Augenhöhe begegnen und respektvoll miteinander umgehen. Das sollte unser aller Leitbild werden.“

Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

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