Man kann zukünftig die Regionalität über das Leistungsbestimmungsrecht vorgeben, ist das hier gemeint?
Wenn dies für einheimische Hölzer gelten würde, wäre dies ja auch das Einfalltor für alle regional beziehbare Produkte (z.B. Lebensmittel, etc.).
Dies steht doch in einem diametralen Verhältnis zu den Zielen des europäischen Vergaberechts oder habe ich hier etwas falsch aufgefasst.

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