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Kommunen: Investitionsrückstand steigt auf 136 Mrd. €

Das veröffentlichte KfW-Kommunalpanel 2016 zeigt, dass der wahrgenommene Investitionsrückstand der Kommunen auch im Jahr 2015 weiter auf nun 136 Mrd. Euro angestiegen ist.

Mehr als die Hälfte geht dabei auf Investitionsbedarfe in den Bereichen Straßen- und Verkehrsinfrastruktur (35 Mrd. €) sowie Schulen und Erwachsenenbildung (34 Mrd. €) zurück. Dass trotz steigender Investitionsausgaben der Rückstand weiter angestiegen ist, ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Kommunen in der Summe weniger investieren als ihnen durch Abschreibungen verloren geht. Bereits seit 2003 sind die Nettoanlageinvestitionen negativ, zuletzt lag das Minus bei ca. 5 Mrd. Euro. Problematisch ist dabei nicht nur die Finanzierung neuer Infrastruktur, sondern auch der Unterhalt bestehender Einrichtungen.

Das KfW-Kommunalpanel 2016 zeigt auch die zunehmenden Disparitäten zwischen den Kommunen auf. So tätigen Kommunen ohne Haushaltsausgleich rund ein Drittel weniger Investitionen als Kommunen mit Haushaltsausgleich. Ebenfalls haben finanzschwache Kommunen deutlich größere Schwierigkeiten den Unterhalt zu finanzieren, sodass gerade in diesen Kommunen der Investitionsrückstand weiter dramatisch anwächst.

Auch aufgrund flüchtlingsbedingter personeller und finanzieller Belastungen blieb die Investitionstätigkeit im vergangenen Jahr hinter den Erwartungen zurück. 2016 wird allerdings mit einer starken Zunahme der kommunalen Investitionstätigkeiten gerechnet (+ 2,2 Mrd. €). Die Befragung im Rahmen des KfW-Kommunalpanels 2016 hat gezeigt, dass die derzeitigen Finanzierungsbedingungen für die meisten Kommunen gut bis sehr gut sind und der Kommunalkredit stärker genutzt wird. Da die Kommunen zugleich aber ihren Eigenmittelanteil reduzieren, erwachsen hieraus kaum Investitionssteigerungen. Insgesamt ist festzuhalten, dass auch die geplanten Investitionen in 2016 nicht reichen werden, den kommunalen Investitionsrückstand signifikant zurückzuführen.

Bund und Länder sind daher aufgefordert endlich eine angemessene und gerechte Finanzausstattung der Kommunen sicherzustellen. Die Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro ab 2018 und der vom Bund aufgelegte Kommunalinvestitionsförderungsfonds in Höhe von 3,5 Mrd. Euro können daher nur ein erster Schritt sein.

Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund

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