Das hört sich ja gut an. Wenn dann auch noch wegfällt, dass der Mailverkehr nicht aufgehoben werden muss (wer kann schon Mails 10 Jahre lang lesbar bzw. reproduzierbar aufbewahren), dann ist das eine gute Lösung.
Aber erst dann, wenn es ausreicht die Rechnung als pdf-Datei aufbewahren zu müssen.
Ändert sich die Vorgabe mit der 10jährigen Aufbewahrungsfrist des Mailverkehrs?

Besten Dank für eine Antwort
Momar

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