Vergabeblog

"Der Fachblog des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW)"

Regionalgruppe Köln/Bonn: Sitzungsrückblick

Am 06.07.2016 fand das 7. Treffen der DVNW Regionalgruppe Köln/Bonn/Koblenz statt. Bei schönstem Sommerwetter kamen über 20 Forumsmitglieder in den Kanzleiräumen der Rechtsanwälte Lenz und Johlen in Köln zusammen, um sich über die neuesten Entwicklungen des Vergaberechts auszutauschen.

Nach kurzer Begrüßung durch die Gruppenvorsitzenden moderierte Herr Hans-Peter Müller vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die angeregte Diskussion zu dem Thema „erste Erfahrungen mit dem Vergaberecht und Ausblick auf kurzfristige Entwicklungen“. Das Treffen war diesmal bewusst so konzipiert, dass kein klassischer Vortrag gehalten wurde. Die Teilnehmer waren vielmehr eingeladen, zu den einzelnen von Herrn Müller angesprochenen Stichpunkten direkt Fragen zu stellen und eigene Erfahrungen einzubringen. Der sehr positive empfundene Verlauf der Veranstaltung zeigt, dass dieses Konzept auch für zukünftige Veranstaltungen eine gute Option darstellt.

Zunächst wurde über den Begriff der Wirtschaftlichkeit nach der Vergaberechtsreform diskutiert. Herr Müller stellte noch einmal klar, dass es sich aus seiner Sicht lediglich um einen „Programmsatz“ handelt, welcher keine eigenständige Regelungswirkung entfalten soll. Insbesondere solle die freie Verfahrenswahl zwischen offenem und nicht offenem Verfahren nicht „durch die Hintertür“ angegriffen werden.

Sehr angeregt wurde sodann einmal mehr über das Thema E-Vergabe diskutiert. Die Mitglieder waren sich einig, dass bei der Umsetzung des anspruchsvollen Ziels der vollständigen E-Vergabe die Bieterakzeptanz das größte „Problem“ darstellen könnte. Allgemein ist nach Auffassung der Mitglieder zu beobachten, dass eine positive Resonanz auf Bieterseite eher gering ist. Dennoch stellte Herr Müller dar, dass momentan eine angeregte Diskussion darüber geführt wird, ob die E-Vergabe auch unterhalb der Schwellenwerte verpflichtend eingeführt werden soll.

Ferner wurde das im DVNW vielfach diskutierte Thema Bereitstellen der Vergabeunterlagen aufgegriffen. Herr Müller stellte klar, dass aus seiner Sicht sowohl für das Verhandlungsverfahren als auch den wettbewerblichen Dialog weiterhin Spielräume bestehen sollen, da dem öffentlichen Auftraggeber tatsächlich nicht möglich sei, sämtliche Vergabeunterlagen in Endversion bereits mit dem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung zu stellen. Ferner wurde in diesem Zusammenhang das bekannte Problem angesprochen, dass nicht registrierte Bieter oder Bewerber, die sich die frei zugänglichen Vergabeunterlagen herunterladen, über Änderungen im Laufe des Verfahrens nicht informiert werden können. Hierzu wurde seitens der Teilnehmer auf die bereits bestehenden technischen Lösungen hingewiesen. Herr Müller ergänzte, dass sich die „Bringschuld“ der öffentlichen Auftraggeber bei einem anonymen Download in eine „Holschuld“ der Bieter verwandelt. Dies bedeutet, dass eine Vergabe auch dann rechtssicher durchgeführt werden kann, wenn nicht registrierte Bieter ggf. nicht über Änderungen der Vergabeunterlagen während des Verfahrens informiert werden können.

Neben diesen sehr praxisrelevanten Themen sprach Herr Müller noch eine interessante dogmatische Änderung nach der Vergaberechtsreform an. Die Inhouse-Vergabe wurde bislang bekanntlich nicht als öffentlicher Auftrag klassifiziert. Nunmehr wird durch die Kodifizierung im GWB klargestellt, dass es sich bei Inhouse-Vergaben grundsätzlich um öffentliche Aufträge handelt, für die jedoch eine Bereichsausnahme gilt. Die von den Mitgliedern durchweg als positiv angesehene gesteigerte Rechtssicherheit wirft insofern noch einige interessante dogmatische Folgeprobleme auf. Es bleibt abzuwarten, wie sich Lehre und Rechtsprechung zu diesem interessanten Thema demnächst äußern werden.

Abschließend wurde das für alle Mitglieder sehr interessante Thema „was kommt unterhalb der Schwelle?“ diskutiert. Herr Müller gab hierzu hoch interessante Einblicke in den derzeit laufenden Beratungsprozess. So ist geplant, bis Anfang 2017 eine Unterschwellenvergabeordnung für Liefer-und Dienstleistungen einzuführen. Dies soll unterhalb der Schwellenwerte die VOL/A ablösen, während die VOB/A erhalten bleiben und weiter an die VOB/A-EU angepasst werden soll. Als Blaupause für die neuen Regelungen soll die VgV dienen, allerdings soll der Umfang der Unterschwellenvergabeordnung gegenüber der VgV deutlich reduziert werden.

Nach Abschluss der sehr angeregten Diskussion hatten die Mitglieder des DVNW Gelegenheit, sich bei einem Glas Kölsch und einer verdienten Stärkung besser kennenzulernen und die bereits begonnene Diskussion weiter zu führen. Dass dabei viele Einzelthemen noch in kleineren Gruppen weiter besprochen wurden, bestätigte die gute Themenauswahl von Herrn Müller.

Alle Vorsitzenden der Regionalgruppe Köln/Bonn/Koblenz danken den Forumsmitgliedern noch einmal für die rege Teilnahme und den hoch interessanten Austausch. Die 8. Sitzung der Regionalgruppe ist bereits in Planung wird an dieser Stelle rechtzeitig bekannt gegeben.

Im Namen der Vorsitzenden Hans-Peter Müller, Dr. Lars Hettich und Martin Hahn.

Hinweis der Redaktion: Die Teilnahme an den Regionalgruppensitzungen ist Mitgliedern des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) vorbehalten. Die Teilnahme ist kostenlos. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.

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Über Martin Hahn

Der Autor Martin Hahn ist Rechtsanwalt in der Sozietät Lenz und Johlen, Köln. Er berät öffentliche Auftraggeber und Bieter in allen Fragen des Vergabe-, Immobilien- und Baurechts. Er ist Vorsitzender der Regionalgruppe Köln-Bonn-Koblenz im DVNW.

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