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BMUB: Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten ausgesetzt

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat mit Datum vom 22.04.2016 per Erlass (B I 7-81064.3/3-1) festgelegt, dass der Auslegungserlass zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung vom 08.12.2015 ausgesetzt wird.

Dem aktuellen Aussetzungserlass zufolge wird der Erlass vom 08.12.2015 (B I 7-81064.3/3-1) zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung – bis zur definitorischen Abgrenzung des Begriffs „Endverarbeitendes Unternehmen“ – ausgesetzt. Der vorgenannte Auslegungserlass vom 08.12.2015 kann bei Interesse im Internet unter www.dstgb-vis.de abgerufen werden.

Bis zur Wiedereinsetzung des Auslegungserlasses zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung ist nach den Regelungen zu verfahren, die bis zum 07.12.2015 gültig waren. Dies heißt, von dem Unternehmen, das Holzprodukte als Bestandteil einer Bauleistung verwendet, ist bei Anlieferung auf der Baustelle zu fordern, dass es den Nachweis erbringt, das Holz bei einem Händler erworben zu haben, der

  • nach FSC und/oder PEFC CoC-zertifiziert ist oder
  • über eine vom BfN oder TI bestätigte gleichwertige Zertifizierung verfügt oder
  • über einen BfN oder TI bestätigten Einzelnachweis verfügt, dass die Kriterien des FSC oder PEFC eingehalten werden.

Das Formblatt 248 ist in der Fassung „Januar 2011“ zu verwenden.

Anmerkung

Kommunalen Vergabestellen ist bis auf weiteres anzuraten, bei der Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung auf die vorstehend aufgeführten Kriterien zu achten. Dies bedeutet, dass von Unternehmen, die Holzprodukte als Bestandteil einer Bauleistung verwenden, bei Anlieferung auf der Baustelle zu fordern ist, dass ein entsprechender Nachweis – per Eigenerklärung – geführt wird. Sobald auf Bundesebene eine definitorische Abgrenzung des Begriffs „Endverarbeitendes Unternehmen“ erfolgt ist, werden wir seitens der Hauptgeschäftsstelle erneut informieren.

Zur BMUB Auslegung des Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten geht es hier.

Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund

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