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Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Diskussionsentwurf zur Unterschwellenverordnung!

Gestern Abend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seinen, d.h. aus der Feder des Ministeriums, Diskussionsentwurf für eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht. Dieser soll die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) ersetzen.

Zielsetzung

“Die nach der Vergaberechtsreform flexiblen Regelungsansätze im neuen Oberschwellenvergaberecht sollen auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Anwendung kommen. Gleichzeitig sollen aber die auch bisher schon deutlich einfacheren Regeln für den Unterschwellenbereich erhalten werden.”, so das BMWi.

Dieses hat daher nach ersten Gesprächen mit den Bundesministerien und den Ländern den Diskussionsentwurf für eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) erarbeitet. Dieser soll die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) ersetzen.

Struktur

Der BMWi-Diskussionsentwurf zur UVgO, mit vollem Namen “Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO)“ folgt dabei strukturell der neuen Vergabeverordnung (VgV), so dass öffentliche Auftraggeber wie auch die Unternehmen bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ähnliche Regeln beachten müssen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beabsichtigt, die Öffentlichkeit, insbesondere die Verbände, zu dem Entwurf zu konsultieren. Die neuen Regelungen für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte soll durch Bund und Länder nach Einigung auf einen finalen Text Anfang 2017 in Kraft gesetzt werden.

Sie können den Diskussionsentwurf für eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) hier abrufen.

Beachten Sie: Im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) haben wir einen Fachausschuss zur Diskussion des Entwurfs geschaffen. Wir freuen uns über Ihre rege Beteiligung! Den neuen Fachauschuss zur UVgO finden Sie hier. Noch kein Mitglied im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW)? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.

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