Die spannende Frage ist jedoch, was genau ein direkter, vollständiger Zugang sein soll.
Ein vollständiger Zugang ist klar: Alle Dokumente müssen verfügbar sein.
Der „direkte Zugang“ ist aber die Frage.
Klar ist: Wer die Unterlagen ohne irgendeine Anmeldung, Registrierung oder ähnliches auf einer Webseite zum Abruf bereithält, erfüllt die Voraussetzungen.
Spannender wird es, wenn die Unterlagen auf einem Portal bereit gestellt werden, für das die potentiellen Bieter sich erst kostenfrei bei der Vergabestelle oder Dritten registrieren müssen. Es erfolgt ein direkter Zugriff der Bieter, aber eben mit einer niedrigen Hürde. Wäre das noch mit dem Vergaberecht vereinbar?

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