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Liefer- & Dienstleistungen

Wo Bundeswehr draufsteht, muss nicht Rüstung drinstecken! (VK Bund, Beschl. v. 17.02.2014 VK 1-2/14)

EntscheidungDie Tatsache, dass die Bundeswehr Leistungen ausschreibt, führt nicht automatisch dazu, dass es sich hierbei um verteidigungs- bzw. sicherheitsrelevante Beschaffungsvorgänge im Sinne der VSVgV handelt. Dies und die Frage, welche Anforderungen an den (Fachkunde-) Nachweis zu stellen sind, hat die Vergabekammer beschäftigt und zur Entscheidung vom 17.02.2014 geführt.

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Liefer- & Dienstleistungen

Zur Anwendung von § 3 Abs. 4 lit. c VOL/A-EG – Vergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten (VK Berlin, Beschluss v. 30.07.2013, Az.: VK-B1-13/13)

ParagraphIn dem benannten Beschluss hatte die Vergabekammer darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen Aufträge im Verhandlungsverfahren nur mit einem einzigen Bieter ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung nach § 3 Abs. 4 lit. c VOL/A-EG vergeben werden können. Zutreffend kommt die Vergabekammer zum Ergebnis, dass die Vorschrift als Ausnahme zur allgemeinen Verpflichtung zur Ausschreibung eng auszulegen und bei der Beurteilung, ob ein Ausschließlichkeitsrecht im Sinne des § 3 Abs. 4 lit. c VOL/A-EG besteht, auf die besonderen Fähigkeiten des Unternehmens und nicht auf die Eigenschaften des Produktes abzustellen ist (VK Berlin, Beschluss vom 30.07.2013, Az.: VK-B1-13/13).

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Liefer- & Dienstleistungen

Zur Erkennbarkeit der Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien (VK Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 27.02.2013, Az.: 2 VK LSA 41/12)

ParagraphNach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller einen Vergaberechtsverstoß, der aus den Vergabeunterlagen erkennbar ist, nicht bis zur Angebotsabgabe rügt. Die Vergabekammer Sachsen-Anhalt (Beschluss v. 27.02.2013, Az.: 2 VK LSA 41/12) hatte darüber zu entscheiden, ob sich der Antragsteller auch noch nach Ablauf der Angebotsfrist auf eine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien berufen und dadurch die beabsichtigte Zuschlagserteilung an den Wettbewerber noch verhindern konnte.

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Zur Beschreibbarkeit von Rechtsberatungsleistungen sowie zur Schwellenwertberechnung bei mehreren Losen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 08.05.2012, Az.: 11 Verg 2/12)

ParagraphIn dem genannten Beschluss hatte das OLG Frankfurt a.M. darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Rechtsberatungsleistungen freiberufliche Leistungen im Sinne des § 5 Abs. 1 VgV, § 1 Abs. 1 VOF darstellen. Ferner war vom Vergabesenat zu klären, ob die Auftragswerte von Losen, die fachlich ungleichartige (Beratungs-)Leistungen zum Gegenstand hatten, für die Schwellenwertberechnung zusammenzuaddieren waren.

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