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Liefer- & Dienstleistungen

Bietergemeinschaften sind auch zwischen konkurrierenden Unternehmen grundsätzlich zulässig (VK Südbayern, Beschl. v. 01.02.2016 – Z3-3-3194-1-58-11/15)

EntscheidungBietergemeinschaften kommen auch zwischen konkurrierenden Unternehmen in Betracht, allerdings sollten sich Vergabestellen die Gründe der Zusammenarbeit regelmäßig im Rahmen einer Eigenerklärung erläutern lassen.

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