Vergabeblog

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Freihändige Vergabe in Polen – Immer mehr Aufträge werden ohne Wettbewerb vergeben

Das polnische Vergabegesetz sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber den Auftrag nach Verhandlungen mit nur einem Unternehmen vergeben können (sog. Freihändige Vergabe). Andere potentielle Bieter werden in diesem Verfahren nicht zur Verhandlung eingeladen. Von einem solchen Verfahren können interessierte Bieter auch erst nach Vertragsschluss erfahren. Denn eine freihändige Vergabe muss nicht zwingend vor dem Vertragsschluss bekannt gemacht werden. Den gesamten Beitrag lesen »

Politik und Markt

Polen: Übermittlung irreführender Informationen als zwingender Ausschlussgrund in Polen

Während in Deutschland die mit der Täuschung des Auftraggebers verbundenen Ausschlussgründe mit denen nach der Richtlinie 2014/24/EU inhaltlich übereinstimmen, sieht die diesbezügliche Regelung in Polen etwas anders aus. Den gesamten Beitrag lesen »

Liefer- & Dienstleistungen

Polen: Höhere Standards an Erklärungen zum ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis

Bieter, die sich um öffentliche Aufträge in Polen bewerben, sollten besonders auf die Formulierung ihrer Aufklärung gegenüber Auftraggebern achten, in denen sie aufzeigen, dass der angebotene Preis nicht ungewöhnlich niedrig ist. Den gesamten Beitrag lesen »

Polen: Die wirkliche Überprüfung der Leistungsfähigkeiten des Auftragnehmers

Entscheidung-EUDer Gerichtshof der Europäischen Union hat im Mai 2017 ein Urteil zu den Vorlagefragen der polnischen Nationalen Beschwerdekammer (Krajowa Izba Odwoławcza) erlassen. Obwohl das Urteil in der Rechtssache C-387/14 auf der Grundlage der nicht mehr geltenden Richtlinien aus dem Jahr 2004 erlassen wurde, bezieht es sich auf die Fragen, die auch aufgrund der derzeit in Polen geltenden Vorschriften wesentlich bleiben. Den gesamten Beitrag lesen »

Polen: Stützt sich der Bieter auf Kapazitäten anderer Unternehmen, so darf der Auftraggeber auch deren Eignung prüfen (Urteil des Bezirksgerichts Warschau vom 9. April 2014 – Az. V Ca 3618/13)

EntscheidungMit dem Gesetz vom 12. Oktober 2012 zur Änderung des polnischen Gesetzes über das Rechts des öffentlichen Vergabewesens (weiter: Vergabegesetz) und des Gesetzes über die Konzessionen für Bauarbeiten oder Dienstleistungen, wurde der neue Artikel 22 Abs. 5 in das polnische Vergabegesetz vom 29. Januar 2004 eingeführt. Mit diesem Artikel hatte sich nun das Bezirksgerichts Warschau auseinanderzusetzen.

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Polen: Rückvergütung der Bietergarantie kann vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden (Urteil des Obersten Gerichtshofes v. 12.02.2014 – Az. IV CSK 291/13)

EntscheidungEine Bietergarantie ist in Art. 46 des polnischen Gesetzes Recht des öffentlichen Vergabewesens vom 29. Januar 2004 (GBl. 2013, Pos. 907, mit Änd. – nachfolgend: „Vergabegesetz”) geregelt. Der Auftraggeber ist nach der Wahl des günstigsten Angebots bzw. nach der Nichtigkeitserklärung des Vergabeverfahrens verpflichtet, Bietergarantien an alle Bieter, bis auf den Bestbieter, dessen Angebot als das günstigste Angebot ausgewählt wurde, zurückzugeben.

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Polen: Enorm hohe Gebühren in vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren verfassungswidrig (Urteil des Verfassungsgerichtshofes v. 15.04.2014 – Az. SK 12/13)

EntscheidungAm 15. April 2014 erließ der Verfassungsgerichtshof ein Urteil in der Rechtssache SK 12/13 betreffend die Höhe einer Gebühr für Beschwerden, die gegen Entscheidungen der Landesberufungskammer (nachfolgend auch: „Berufungskammer“) eingelegt werden.

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Novelle des polnischen Vergaberechts

ParagraphAm 24. Dezember 2013 trat die Novelle des polnischen Gesetzes Recht des öffentlichen Vergabewesens vom 8. November 2013 (GBl. 2013, Pos. 1473, nachfolgend: „Änderungsgesetz”) in Kraft. Die Neuerungen beziehen sich auf den Schutz von Subunternehmern in öffentlichen Vergabeverfahren und werden nachfolgend kurz dargestellt.

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