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Vergaberechtsreform: Bundesrat stimmt Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts zu!

BundesratWie berichtet, stimmte der Bundestag der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) am 29.02. zu. Der Ball, ob die Umsetzung der EU-Vergaberechtsrichtlinien 2014  in Deutschland pünktlich zum 18. April 2016 abgeschlossen sein wird, lag nunmehr beim Bundesrat. Der gab nun am Freitag, dem 18. März, seinen Segen dazu. Damit steht dem Inkrafttreten des neuen Vergaberechts am 18. April nichts mehr im Wege.

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Vergaberechtsreform: Bundestag stimmt Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts zu

Kurz und bündig ging es am Montagabend im Bundestag zu. Um 20:19 Uhr stimmte der Bundestag dem Kabinettsbeschluss zur Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) auf Empfehlung des Ausschusses zu.

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Kabinett verabschiedet Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts

BundestagDas Bundeskabinett hat die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModVO bzw. „Mantelverordnung“) verabschiedet.
Mehr dazu im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.

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Update: Bundestag beschließt Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts

Nachdem am Mittwoch, 16.12.2015, der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts zustimmte, hat gestern, am 17.12.2015, auch der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Beschlussempfehlung (Gesetzentwurf in der Ausschussfassung) angenommen.

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Der versteckte Vorrang des offenen Verfahrens nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-E)[1], mit dem die neuen EU-Vergaberichtlinien bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden sollen, erfolgte im Windschatten der strategischen Ausrichtung des neuen europäischen Vergaberechts „Europa 2020“ für ein „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zur Unterstützung gemeinsamer gesellschaftlicher Ziele, so ganz nebenbei eine Zäsur, die das bisherige deutsche Verständnis über die Nutzung des Wettbewerbs beim öffentlichen Einkauf auf den ersten Blick völlig veränderte.

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Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts vom Bundeskabinett verabschiedet

“Weg frei für größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren”, so der Bundesminister Sigmar Gabriel. Das Bundeskabinett am gestrigen 8. Juli 2015 den von dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten “Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG)” verabschiedet.

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Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Entwurf) – Bedingungen zur Auftragsausführung

Nachdem kürzlich der Referentenentwurf des BMWi zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien des neuen GWB (GWB-E) veröffentlicht wurde, ist jetzt eine gute Gelegenheit, sich einzelne Themenbereiche schon einmal genauer anzuschauen. Heute die neuen Regelungen zur Auftragsausführung, die in §§ 128, 129 GWB-E enthalten sind.

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Politik und Markt

DIHK und ZDH zur Modernisierung des Vergaberechts

Zum Referentenentwurf des BMWi zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht liegen nunmehr die Stellungnahmen des DIHK und des ZDH vor. Während der DIHK die Einbettung der VOF und der VOLA EG in das GWB (neu) begrüßt, sieht der ZDH hierdurch das „System der vergaberechtlichen Kaskade nachhaltig weiter beschädigt“ und plädiert für den Erhalt der VOB/A EG.

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Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Entwurf) – Systematik der Ausschlussgründe nach neuem GWB

Nun ist endlich der Referentenentwurf des neuen GWB der Öffentlichkeit zugänglich – und die Zeit bis zur endgültigen Umsetzung im April 2016 sollte genutzt werden, um sich mit der neuen Systematik, die wohl im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens im Grundsatz nicht mehr angetastet werden wird, auseinander zu setzen.

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Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Entwurf) – Die wichtigsten Neuerungen

Die größte Reform des Vergaberechts seit 2004 nimmt Gestalt an. Am 30.04.2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014 – Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG)“ vorgelegt. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Neuerungen des Entwurfs.

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Serie: Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Entwurf)

Alles soll einfacher werden. Vergabeverfahren sollen effizienter und flexibler werden. Kleinen und mittel-großen Unternehmen soll der Zugang zu Auftragsvergaben erleichtert werden.

Mit dieser Zielsetzung traten zum 17.April 2014 die neuen EU-Richtlinien

  • Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU),
  • Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU) und die
  • Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU)

in Kraft. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinien bis zum 18. April 2016 umzusetzen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit Bearbeitungsstand: 30. April 2015 den ersten Referentenentwurf “Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts – Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014″ veröffentlicht (den Entwurf ist in der Bibliothek des DVNW zu finden ist. Noch kein Mitglied im DVNW? Zur Mitgliedschaft geht es hier.)

Gerne laden wir Sie im Forum des DVNW ein, zu der Umsetzung der Richtlinienen in nationales Recht mitzudiskutieren.

Die Serie zum Referentenentwurf liefert Informationen im Überblick.

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  • Veröffentlichte Beiträge

Vergabeblog.de vom 23/05/2015, Nr. 22502
Aktuelle Synopse zum Entwurf 4. Teil GWB” von Monika Prell

Vergabeblog.de
Der Referentenentwurf zum neuen GWB 2015 – Die wichtigsten Neuerungen” von Dr. Daniel Soudry, LL.M.


Systematik der Ausschlussgründe nach dem neuen GWB” von Aline Fritz.

Vergabeblog.de
Bedingungen zur Auftragsausführung nach dem neuen GWB” von .

Jede öffentliche oder gewerbliche Verwendung bedarf der Genehmigung durch Vergabeblog.

Die Vergaberechtsreform ist das Schwerpunktthema des 2. Deutschen Vergabetages 2015 – ausführliches Programm und Anmeldemöglichkeit hier.

Serie: Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts

Alles soll einfacher werden. Vergabeverfahren sollen effizienter und flexibler werden. Kleinen und mittel-großen Unternehmen soll der Zugang zu Auftragsvergaben erleichtert werden.

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Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts liegt vor

…mit diesen nüchternen Worten lud das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie heute den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) zur Vorstellung und Diskussion des Entwurfs für Mitte Mai ein. Dieser ist noch nicht mit den anderen Bundesressorts abgestimmt. Man darf gespannt sein, wie es dort weitergeht. Sie finden den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG) im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.

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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts

Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. „Damit schafft die Bundesregierung die Grundlage dafür, dass die Modernisierung des Vergaberechts noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich abgeschlossen werden kann. Zusätzlich werden wichtige EU-Regelungen in das deutsche Recht übernommen“, so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, nach Beendigung der Kabinettsitzung. Folgende Regelungen sind besonders hervorzuheben:

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Vergaberechtsmodernisierungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet!

BundestagHeute, am 14. April 2016, ist die  Verkündung der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung vom 12. April 2016 im Bundesgesetzblattausgabe Nr. 16 vom 14. April 2016, BGBl. I S. 624, erfolgt. Damit tritt die vollständige Modernisierung (Gesetz, Verordnung, VOB/A-EU) des deutschen Vergaberechts am kommenden Montag, dem 18.04.2016 in Kraft. Übrigens im Gegensatz zur letzten großen Reform von 2009 fristgerecht. Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) bietet Ihnen Praxisseminare zu den Neuerungen an, für Beschaffer und für Bieter und speziell zur e-Vergabe.

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Vergaberechtsmodernisierungsverordnung im Bundestag angekommen

BundestagAuf der Zielgeraden: Die Verordnung der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO), aus der Feder des Bundeswirtschaftsministeriums ist dem Bundestag zur Beschlussfassung überwiesen worden.

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Bundestag zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz


 
Am 16.10. fand die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) im Deutschen Bundestag statt.

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Die Kultur des Vergaberechts – Innovation trifft Beschaffung

 

Die Vergabepraxis ist essenzieller Dreh- und Angelpunkt sowie Schlüsselfaktor für den Erfolg eines Modernisierungsprozesses innerhalb des öffentlichen Sektors. Doch wie modernisiert man die Verwaltung und deren Kultur und welche innovativen Beschaffungsansätze braucht es? Dieses Thema vertiefen wir bei unserer Tagung „Die Kultur des Vergaberechts„! Den gesamten Beitrag lesen »

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Interview zur Bedeutung der Kultur für die Praxis des Vergaberechts – jetzt lesen!

Professor Hermann Hill moderiert am 13. März zum zweiten Mal die Tagung „Die Kultur des Vergaberechts“ in Berlin. Doch was genau hat das Vergaberecht mit Kultur zu tun? Welche Ziele verfolgt die Tagung und wie profitieren Sie als Praktiker:in? Marco Junk, Geschäftsführer des Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW), hat zum Thema „Was bedeutet Kultur für die Praxis des Vergaberechts“ mit Professor Hill gesprochen. Lesen Sie hier das Interview! Den gesamten Beitrag lesen »

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Gegen den Strom: Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB endet nicht an Sonn- und Feiertagen! (OLG Bremen, Beschl. v. 04.11.2022 – 2 Verg 1/22)

EntscheidungDer Beschluss des Vergabesenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen ist insbesondere wegen seines obiter dictum bemerkenswert: Entgegen der bisherigen Rechtsprechung und Kommentarliteratur erwägt der Senat, die Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB könne nicht an einem Sonn- oder Feiertag enden, sondern sei auf den folgenden Arbeitstag zu verlängern. Darüber hinaus befasst sich das Gericht mit den Anforderungen an einen erfolgreichen Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung sowie mit dem Ausschluss eines Bieters wegen Änderung der Vergabeunterlagen. Der folgende Beitrag erläutert, wie die Entscheidung rechtlich – und vor allem praktisch – einzuordnen ist und welche Schlussfolgerungen die Akteure im Vergaberechts-Kosmos daraus ziehen können. Den gesamten Beitrag lesen »