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Über Vergabeblog

Auf Vergabeblog finden Sie tagesaktuelle Meldungen, vertiefende Berichte und Interviews rund um das Thema öffentliches Auftragswesen und Vergaberecht – und ab und an auch Kurioses. Der Blog informiert darin über aktuelle Ereignisse, Entwicklungen und Trends aus

und ist hierfür Diskussionsgrundlage. Ziel des Blogs ist die Förderung des Wissensaustauschs und der Transparenz im öffentlichen Auftragswesen.

Vergabeblog ist ein privater Weblog (“Blog”) von Rechtsanwalt Marco Junk (siehe Impressum). Verantwortlich für die Artikel-Inhalte sind die zeichnenden Autoren (siehe Autorenseite), deren Meinung nicht zwingend die des Vergabeblogs ist. Vergabeblog ist Teil der “Initiative Wissensaustausch zwischen öffentlichen Auftraggebern“.

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Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz auf Vergabeblog finde Sie hier.

Initiative Wissensaustausch zwischen öffentlichen Auftraggebern

Vergabeblog ist Teil der Initiative “Wissensaustausch zwischen öffentlichen Auftraggebern” des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre und Industriebetriebslehre an der Universität Würzburg (Prof. Dr. Bogaschewsky) und des Lehrstuhls für Materialwirtschaft und Distribution an der Universität der Bundeswehr München (Prof. Dr. Eßig). Diese wird unterstützt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unter der Schirmherrschaft von Ernst Burgbacher, MdB., Parl. Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Das jährliche Volumen der staatlichen Auftragsvergabe in Bund, Ländern und Kommunen für Produkte und Dienstleistungen beträgt insgesamt ca. 216 Milliarden Euro. Das entspricht etwa 12 % des Bruttoinlandsproduktes. Diese Nachfrage verteilt sich über rund 30.000 Vergabestellen (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, “Impulse für Innovationen im öffentlichen Beschaffungswesen”, 2006). Dabei stellt die Abwicklung öffentlicher Beschaffungsvorgänge eine wissensintensive Aufgabe dar, da eine wirtschaftliche und rechtskonforme Auftragsvergabe sowohl technisches als auch rechtliches Know-how voraussetzt. Regelmäßig werden hierbei die Verantwortlichen auf auf Seite der Beschaffer wie der Bieter vor dieselben Fragen gestellt. Nach dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegebenen “RambØll-Gutachten” zur Prozesskostenmessung öffentlicher Aufträge verursacht die öffentliche Beschaffung in Deutschland jährlich Kosten i.H.v. 19 Mrd. Euro, zu etwa gleichen Teilen auf beiden Seiten. Dazu kommen weitere 36 Mrd. Euro durch fehlerhafte Vergaben. Durch einen Wissensaustausch im öffentlichen Auftragswesen könnten Mehrfacharbeit vermieden, Fehler reduziert und Prozesskosten eingespart werden – auf Seite der Beschaffer wie der Bieter. Hierzu will der Vergabeblog beitragen.