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Politik und Markt

Umwelt: Bundesregierung will bei nachhaltigen Beschaffungen mit gutem Beispiel vorangehen

Die Bundesregierung will bei ihren Beschaffungen in Zukunft selbst stärker auf nachhaltige  Produkte setzen und damit als Vorbild für nachhaltiges Konsumieren und Bauen dienen. Nicht zuletzt weil sie große Exportchancen für nachhaltige Produkte aus Deutschland sieht, will die Regierung die Entwicklung des Marktes für nachhaltige Produkte somit durch ihre eigene Nachfrage aktiv vorantreiben.

Zwar entscheidet in der freien Wirtschaft letztlich der Verbraucher, ob nachhaltige Produkte einen festen Platz in den Einkaufsregalen erhalten, sagte Bundesminister Thomas de Maizière am 04. Mai 2009 nach einem Fachgespräch zum Thema „Nachhaltiger Konsum – nachhaltiges Bauen“ im Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung. „Als Staat können wir aber einen vernünftigen Rahmen vorgeben, für Transparenz sorgen und selber mit gutem Beispiel vorangehen.“

Damit auch der hiesige Bausektor von den Absatzchancen im Markt nachhaltiger Produkte profitieren kann, will das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) so bald wie möglich das „Deutsche Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ etablieren. Das „Deutsche Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ bewertet die Nachhaltigkeit eines Gebäudes anhand ökologischer, ökonomischer und soziokultureller Kriterien. Die Bundesregierung selbst will sich künftig bei Errichtung und Modernisierung von Bundesgebäuden an den Anforderungen des Gütesiegels messen lassen.

Eine Ausrichtung öffentlicher Beschaffungen auf nachhaltige Produkte ist seit Inkrafttreten der Vergaberechtsnovelle ausdrücklich möglich. Gemäß § 97 IV S. 2 GWB n. F. kann der öffentliche Auftraggeber an den Auftragnehmer zusätzliche Anforderungen stellen, die „insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen“. Die Neuregelung war im Vorfeld der Novelle teils heftig dafür kritisiert worden, daß durch sie „vergabefremde“ Aspekte in die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote einfließen würden. Allerdings hatte bereits die Europäische Vergabekoordinierungsrichtlinie (RL 2004/18/EG) den Weg auch für solche Kriterien geebnet, die zumindest nach klassischem Verständnis nicht rein wirtschaftlicher Art sind. So wird zum Beispiel im Erwägungsgrund Nr. 5 der Richtlinie hervorgehoben, daß die Erfordernisse des Umweltschutzes „insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung“ in den Regelungsbereich der öffentlichen Beschaffung einzubeziehen sind.

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Über Julie Wiehler, LL.M.

Die Autorin Julie Wiehler, LL.M., ist Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei Frhr. v.d. Bussche Lehnert Niemann Wiehler Rechtsanwälte & Notare. Sie berät und unterstützt Unternehmen und die öffentliche Hand bei öffentlichen Ausschreibungen sowie bei vergaberechtlichen Fragen in öffentlich geförderten Projekten.

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