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IT-Ausschreibungen: Neue Version der UfAB IV veröffentlicht

ITK [1] Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) hat eine neue Version der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB IV) herausgegeben.


Ziel der UfAB ist es Angebote im IT-Bereich objektiv, transparent und nachvollziehbar beurteilen zu können und so die öffentlichen Einkäufer bei der IT-Beschaffung zu unterstützen.
Die Neufassung war insbesondere aufgrund der Umsetzung des EU-Legislativpaket in deutsches Recht durch die erste Stufe der Vergaberechtsreform in 2006 geboten gewesen. Dabei gab es einige Neuerungen: So wurden anknüpfend an die VOL/A u. a. der wettbewerbliche Dialog berücksichtigt, Fristverkürzungsmöglichkeiten aufgenommen, elektronische mit klassischen Kommunikationsmitteln gleichgesetzt, die Regelungen zu Rahmenvereinbarungen übernommen und Maßnahmen zum Umweltmanagement bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt.
Weitere Informationen: www.kbst.bund.de [2].

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Über Marco Junk [3]

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) [4]. Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer [5]und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom [6] tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck [7]. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom [8] und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. [9] Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos [10] tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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