Genehmigungen von Aufträgen für den öffentlichen Verkehr bleiben gültig, auch wenn sie außerhalb eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens vergeben worden sein sollten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/7644 [1]) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/7405 [2]) mit.
Am 3. Dezember 2009 tritt die neue Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates in Kraft. Die Bundesregierung bereitet gegenwärtig eine Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und weiterer Vorschriften vor.
Nach Artikel 8 Abs. 2 der neuen Verordnung muß die Vergabe von Aufträgen für den öffentlichen Verkehr auf Schiene und Straße ab 3. Dezember 2009 im Einklang mit Artikel 5 erfolgen. Vor diesem Zeitpunkt vergebene Aufträge – und gleiches gelte nach Auffassung der Bundesregierung für Genehmigungen nach dem PBefG – bleiben gültig, auch wenn sie außerhalb eines transparenten und diskriminierungsfreien Genehmigungsverfahrens im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vergeben worden sein sollten.
Über Marco Junk [3]
Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) [4]. Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer [5]und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom [6] tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck [7]. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom [8] und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. [9] Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos [10] tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
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