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Ausschreibungspflicht um Investorenwettbewerbe bei städtischer Bebauung im Bundestag angekommen

Die Auswirkungen der nunmehr erneut vom Oberlandesgerichts Düsseldorf bekräftigten Rechtsprechung [1], wonach die Regeln über die Vergabe von Bauaufträgen auch dann einzuhalten sind, wenn der öffentliche Eigentümer des Geländes und die betreffende Gemeinde bei der Vermarktung zusammenarbeiten und einen städtebaulichen Vertrag abschließen, interessiert die FDP-Bundestagsfraktion.

In einer Kleinen Anfrage (16/8124 [2]) wollen die Abgeordneten wissen, ob die Bundesregierung die Ansicht teilt, dass der Verkauf von Baugrundstücken keine „Beschaffung“ im Sinne des Vergaberechts ist und dass nationale oder europäische Regelungen erforderlich sind, um eine Ausschreibungspflicht in solchen Fällen zu vermeiden.

Das OLG Düsseldorf hatte nunmehr bereits zum zweiten Mal in Folge entschieden, das der Verkauf eines städtischen Grundstück unter einer Bebauungsverpflichtung (sog. Investorenwettbewerb) zur Verwirklichung der städtebaulichen Ziele den Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliege.

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Über Marco Junk [3]

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) [4]. Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer [5]und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom [6] tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck [7]. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom [8] und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. [9] Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos [10] tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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