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EU-Mittelstandsförderung: „Small Business Act“

EU [1] Mit dem sog. „Small Business Act“ (SBA) der EU-Kommission soll der Zugang mittelständischer Unternehmen zum Binnenmarkt und insbesondere zu öffentlichen Aufträgen verbessert werden. Mit der Initiative sollen nach dem Willen der Kommission kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) insgesamt „an zentraler Stelle bei der Entscheidungsfindung in der EU berücksichtigt werden“.


Darüber hinaus ist Ziel des SBA die Bürokratieentlastung und die erleichterte Mobilisierung von Personal und Finanzmitteln für KMUs. Schließlich beabsichtigt die Kommission, den KMU auch Unterstützung bei den Themen Globalisierung und Klimawandel zukommen zu lassen.

Der SBA fußt auf dem Ende 2007 verabschiedeten Strategiepaket zur erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung in der EU für die Jahre 2008 bis 2010. Zu Beginn des Jahres hatte die Kommission eine öffentliche Konsultation zum SBA durchgeführt. Dieser soll bereits im Juni veröffentlicht werden. Offen ist, welche Rechtsqualität der SBA haben wird.

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Über Marco Junk [2]

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) [3]. Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer [4]und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom [5] tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck [6]. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom [7] und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. [8] Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos [9] tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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