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Klimaschutz in der Behörde: Energy Star-Verordnung in Kraft

Stromzaehler [1] Die neue EU-Verordnung über ein „gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte“ (Energy Star-Verordnung) ist seit März in Kraft getreten.


Danach müssen EU-Institutionen und zentrale Regierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten bei der Beschaffung von Bürogeräten Energieeffizienzkriterien einfordern, die mindestens den im Energy-Star-Programm festgelegten Kriterien entsprechen. Ziel ist es, die Hersteller dazu zu bewegen, die Energieeffizienz ihrer Geräte zu verbessern.

Mit der Verordnung wird das amerikanisch-europäische „Energy-Star“-Programm auch in der EU umgesetzt. Die Kriterien werden von EU-Kommission, den EU-Mitgliedstaaten und der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA [2] aufgestellt, evaluiert und fortentwickelt.

Weitere Informationen: www.eu-energystar.org [3]

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Über Marco Junk [4]

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) [5]. Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer [6]und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom [7] tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck [8]. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom [9] und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. [10] Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos [11] tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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