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Rückblick: Benchmark-Workshop für IT-Beschaffer

Elektronik [1] Am 25. November fand im Rahmen des bekannten „Brühler Bundesakademie für öffentliche Verwaltung [2] (BAKöV), dem Beschaffungsamt des BMI [3], dem Umweltbundesamt (UBA) [4] und dem High-Tech Verband BITKOM [5] ausgerichteter Workshop für IT-Beschaffer statt. Thema war die produktneutrale und zugleich umweltfreundliche Beschaffung von Desktop-PCs und Notebooks.

Gem. des europäischen Diskriminierungsverbots, dass seine Entsprechung (u.a.) in § 8 VOL/A findet, ist es unzulässig, in öffentlichen Ausschreibungen auf bestimmte Hersteller oder Markennamen Bezug zu nehmen. Durch eine produktneutrale Leistungsbeschreibungen soll sichergestellt werden, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Anbieter aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden. Gerade das ist im IT-Umfeld aufgrund der technischen Komplexität der Materie leichter gesagt als getan, weshalb in der Vergangenheit nicht selten Ausschreibungen zu ITK-Produkten gerichtlich angegriffen wurden, da diese auf ein ganz bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Prozessor-Typ Bezug nahmen.

Eine Möglichkeit, IT-Systeme wie Personal Computer, Notebooks oder Server produktneutral und damit rechtskonform auszuschreiben, liegt in der Verwendung sog. Benchmark-Verfahren. Dabei wird die Leistung eines IT-Systems durch eine eigens hierfür entwickelte, herstellerneutrale Software gemessen. Unabhängig von der Eigenheit und Herkunft der verbauten Komponenten schreibt der Beschaffer daher nur doch eine bestimmte Mindestleistung aus, die der Rechner bereitstellen muss. Der Hersteller oder Lieferant stellt sicher, dass das System diese Leistung auch erfüllt, was mittels des Benchmarkverfahrens leicht nachzuweisen ist.

Benchmark_Workshop [6]

In dem eintägigen Workshop unter dem Dach der Fachhochschule des Bundes in Brühl stellten Experten der Prozessorhersteller AMD [7] und Intel [8] ausführlich die Verwendung des Benchmarkverfahrens vor, Vertreter des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM erläutern die damit verbundenen vergaberechtlichen Aspekte. Immer wichtiger wird dabei auch der Faktor Umwelt: Energieverbrauch, Lebenszykluskosten oder kurz „Green-IT“, war daher ein Exkurs durch das UBA gewidmet.

Weiterführende Informationen werden auf dem zugehörigen Informationsportal itk-beschaffung.de [9] bereitgestellt.

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Über Marco Junk [10]

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) [11]. Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer [12]und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom [5] tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck [13]. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom [14] und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. [15] Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos [16] tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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