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Konjunkturpaket Vergaberecht, 2. Akt: Umsetzungsdetails und alle Dokumente HIER

Bundestag [1]Nach dem Kabinettsbeschluss vom 13.1. zur massiven Anhebung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hat das Bundeskabinett am 27.01.2009 weitere Regelungen beschlossen, die Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundes unterhalb der EU-Schwellenwerte betreffen. Ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 29. Januar setzt diese Beschlüsse nun um. Vergabeblog erläutert die Einzelheiten und stellt alle offiziellen Dokumente bereit.

Wie alles begann: Am 19. Dezember vergangenen Jahres teilte die EU-Kommission mit, dass sie angesichts der wirtschaftlichen Lage den Mitgliedsstaaten zur Unterstützung ihrer Volkswirtschaften die raschere Ausführung großer öffentlicher Investitionsprojekte durch Anwendung des sog. beschleunigten nicht offenen Vergabeverfahrens empfiehlt.

Am 13. Januar beschloss die Bundesregierung zur Ankurbelung der Konjunktur für die Vergabestellen des Bundes befristet für zwei Jahre die Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben – jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb – massiv zu erhöhen. Länder und Kommunen wurden aufgefordert, sich dem anzuschließen. Zugleich forderte die Regierung von den für die Verdingungsordnungen zuständigen Bundesministerien, BMWI bzw. dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), gemäß der Empfehlung der Kommission „die Vergabefristen nach den Vorschriften der VOL und VOB zu verkürzen.“

Mit Rundschreiben vom 29. Januar an alle Bundesministerien, nachrichtlich an Bundespräsidialamt, Bundestag, Bundesrat und Bundesrechnungshof, setzt das BMWi diesen Kabinettsbeschluss, konkretisiert am 27. Januar, entsprechend seiner Zuständigkeit für den  Liefer- und Dienstleistungsbereich um. Darin heisst es:

I Nationale Verfahren; Verdingungsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) – Abschnitt 1
Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sind nachfolgende ergänzende Regelungen zu beachten:

1. Bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer können die Vergabestellen des Bundes Beschränkte Ausschreibungen gem. § 3 Nr. 3 Buchstabe d) oder Freihändige Vergaben gem. § 3 Nr. 4 Buchstabe f) durchführen. Angesichts der drohenden konjunkturellen Lage ist von einer Dringlichkeit investiver Maßnahmen auszugehen, die eine solche Ausnahme rechtfertigt.

2. Zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gem. § 7 Nr. 4 sind im Regelfall Eigenerklärungen der Unternehmen ausreichend.

3. Nach Erteilung des Auftrags veröffentlichen die Vergabestellen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer unverzüglich auf dem Internetportal des Bundes www.bund.de [2] für die Dauer von mindestens einem Monat folgende Angaben, es sei denn, Sicherheitsinteressen stehen dem entgegen:
– Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und Email-Adresse des Auftraggebers
– Name des beauftragten Unternehmens
[…]

II. EU-Verfahren; VOL/A – Abschnitt 2 und Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen VOF)
Für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ist die Anwendung der beschleunigten Verfahren ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes gerechtfertigt.

[…]

IV. Inkrafttreten und Geltungsdauer
1. Die Regelungen sind sofort anzuwenden.
2. Die Regelungen treten am 31.12.2010 außer Kraft.

Die Umsetzung des Kabinettsbeschlusses für die VOB obliegt dem BMVBS. Das Rundschreiben hat zwar nur empfehlenden Charakter, da das BMWi keine Ressorthoheit über die anderen Bundesministerien besitzt. Diese haben jedoch – soweit bekannt – zu erkennen gegeben, dass sie die Empfehlung ebenfalls umsetzen werden.

Auf Vergabeblog finden Sie alle offiziellen Dokumente zum Konjunkturpaket Vergaberecht:

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Über Marco Junk [7]

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) [8]. Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer [9]und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom [10] tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck [11]. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom [12] und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. [13] Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos [14] tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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