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Neuer Leitfaden zur produktneutralen Ausschreibung von Notebooks

Notebook Isolated [1] Das Beschaffungssamt des Bundesministeriums des Innern, das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr, das Umweltbundesamt und BITKOM haben gemeinsam einen neuen Leitfaden zur produktneutralen Ausschreibung von Notebooks veröffentlicht. Ziel des Dokuments ist es, öffentlichen Auftraggebern in Bund, Ländern und Kommunen eine verlässliche und verständliche Hilfe an die Hand zu geben, ihre Ausschreibungen zur Beschaffung von Notebooks produktneutral, d.h. ohne Verwendung geschützter Markennamen oder Nennung eines bestimmten Herstellers bei gleichzeitiger Berücksichtigung aktueller technischer Anforderungen zu formulieren.

Europäisches wie deutsches Recht verbieten grundsätzlich die Nennung von Markennamen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Dies ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 i.V.m. § 8 VOL/A, und soll gewährleisten, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden.

Gerade im Bereich der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) ist dies aber naturgemäß keine leicht zu erfüllende Aufgabe: Die technische Komplexität der Materie, die rasche Abfolge der Produktzyklen und vor allem die Schwierigkeit, die  gewünschte Leistungsfähigkeit eines Systems unter Einbeziehung aller technischen Anforderungen punktgenau zu beschreiben, stellen öffentliche Beschaffer vor große Herausforderungen. So erklärt es sich, warum gerade hier die Leistungsbeschreibung oft unter Zuhilfenahme der einschlägigen Produktnamen erfolgt(e) und so in der Vergangenheit Ausschreibungen von ITK-Produkten nicht selten gerichtlich angegriffen wurden, da diese nicht die geforderte Herstellerneutralität besaßen.

Der Leitfaden zur produktneutralen Ausschreibung von Notebooks – ebenso wie der bereits im vergangenen Jahr fertiggestellte Leitfaden zur Beschaffung von Desktop PCs – steht auf www.itk-beschaffung.de [2] kostenfrei zum Download bereit. Dort finden sich zudem Leitfäden zur umweltfreundlichen Beschaffung von ITK.

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Über Marco Junk [3]

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) [4]. Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer [5]und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom [6] tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck [7]. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom [8] und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. [9] Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos [10] tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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