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Bundestag: Gemeinnützige Unternehmen vom Wettbewerb ausschließen?

Ein nach wie vor umstrittener Punkt in der aktuellen Novelle der VOL/A und VOB/A ist die Zulassung gemeinnütziger Einrichtungen zum Wettbewerb um öffentliche Aufträge. Nach gegenwärtigem Stand sollen zumindest in der neuen VOB gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen von der Vergabe von Bauleistungen ausgeschlossen werden. Die BT-Fraktion der Grünen fragte vor diesem Hintergrund (16/12604 [1]), warum im für die VOB/A zuständigen Deutschen Vergabeausschuss (DVA) keine gemeinnützigen Einrichtungen und Unternehmen oder ihrer Spitzenverbände vertreten sind. Die Antwort der Regierung ist alles andere als stringend.

Einerseits betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/12744 [2]), dass die untergesetzlichen Regelungen der VOL und VOB in eigener Hoheit und eben deshalb autark von den zuständigen Verdingungsausschüssen DVAL und DVA erarbeitet werden und verweist darauf, dass gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen genauso Auftragnehmer von öffentlichen Bauaufträgen wie gewerbliche Unternehmen seien. „Ihre Interessen unterscheiden sich im Verhältnis zu den öffentlichen Auftraggebern nicht“, so die Regierung. Zumindest sollen diese aber künftig zusätzlich gezielt über Änderungsabsichten der Verdingungsordnungen informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

Andererseits sei eine Unterrichtung der Ausschüsse des Deutschen Bundestages zur Frage der Beteiligung gemeinnütziger Unternehmen und Einrichtungen an der Bauauftragsvergabe vorgesehen. Erst danach, so die Regierung, werde der Vorstand des DVA „unter Berücksichtigung des politischen Willens“ einen endgültigen Beschluss über die VOB 2009 fassen.

Wie war das noch mit der Unabhängigkeit der Verdingungsausschüsse?

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Über Marco Junk [3]

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) [4]. Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer [5]und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom [6] tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck [7]. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom [8] und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. [9] Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos [10] tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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