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Bürokratieabbau: Zypries streicht 100 Bundesgesetze

Waste [1]Das Vergaberecht wird nicht selten von den hiervon Betroffenen als belastende Bürokratie empfunden. Während in der aktuellen, sog. dritten Stufe der Vergaberechtsreform [2], die Verdingungsordnungen auf überflüssige bürokratische Vorgaben durchkämmt werden, geht Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Bri­git­te Zy­pries andernorts mit gutem Beispiel voran: Sie hat ein Ge­setz zur Rechts­be­rei­ni­gung auf den Weg ge­bracht, durch das rund 100 über­flüs­si­ge und ver­al­te­te Ge­set­ze und Ver­ord­nun­gen aus dem Bun­des­recht ge­stri­chen wer­den. Vor allem Recht aus der Zeit vor Inkrafttreten des Grund­ge­set­zes und in er­heb­li­chem Um­fang ver­ei­ni­gungs­be­ding­tes Über­lei­tungs­recht aus dem Ei­ni­gungs­ver­trag ist davon be­trof­fen. Recht der öffentlichen Auftragsvergabe allerdings nicht.

„We­ni­ger ist manch­mal mehr – das gilt auch für un­se­re Ge­set­ze und Ver­ord­nun­gen. Der um­fang­rei­che Be­stand des Bun­des­rechts ent­hält immer noch eine Viel­zahl von ver­al­te­ten Vor­schrif­ten und sol­chen, die keine prak­ti­sche Wir­kung mehr ent­fal­ten. Diese Vor­schrif­ten be­las­ten das gel­ten­de Bun­des­recht nicht nur zah­len­mä­ßig. Sie be­ein­träch­ti­gen auch die Funk­ti­on des gel­ten­den Rechts, das klar und zu­ver­läs­sig dar­über Aus­kunft geben muss, wel­che Vor­schrif­ten heute maß­geb­lich sind. Es ist eine stän­di­ge Auf­ga­be, den wach­sen­den Nor­men­be­stand mög­lichst über­sicht­lich zu hal­ten. Daher ist es wich­tig, un­se­re Rechts­ord­nung re­gel­mä­ßig von über­flüs­si­gen und nicht mehr zeit­ge­mä­ßen Ge­set­zen zu be­frei­en“, sagte Zy­pries.

Der Ent­wurf hält am Kon­zept des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums fest, wo­nach alle Bun­des­mi­nis­te­ri­en sys­te­ma­tisch den Nor­men­be­stand ihres Zu­stän­dig­keits­be­reichs nach Vor­schrif­ten durch­fors­ten, die über­holt sind oder prak­tisch keine Wir­kung mehr ent­fal­ten. Der Ent­wurf setzt die fort­lau­fen­de und um­fas­sen­de Be­rei­ni­gung von Bun­des­recht durch die Bun­des­re­gie­rung fort und knüpft an die – tatsächlich be­acht­li­che – Be­rei­ni­gungs­bi­lanz die­ser Wahl­pe­rio­de an: Bis­lang wur­den be­reits 11 Rechts­be­rei­ni­gungs­ge­set­ze ver­kün­det, mit denen 1 040 Ge­set­ze und Ver­ord­nun­gen er­satz­los auf­ge­ho­ben, das Be­sat­zungs­recht voll­stän­dig und das ver­ei­ni­gungs­be­ding­te Über­gangs­recht zu gro­ßen Tei­len be­rei­nigt wor­den sind. Al­lein da­durch ist in­ner­halb der 16. Le­gis­la­tur­pe­rio­de der Be­stand des Bun­des­rechts trotz viel­fäl­ti­ger neuer Rechts­set­zung um 16 Pro­zent von über 5.200 auf knapp 4.400 Ge­set­ze und Ver­ord­nun­gen ge­sun­ken.

Eines der zentralen Ziele der Vergaberechtsreform war (GWB) und ist (VOL/ VOB/ FOV) der Bürokratieabbau. So hatte eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Auftrag gegebenes Gutachten [3] herausgefunden, dass der bei öffentlichen Vergaben einzuhaltende Prozeß jährlich Bürokratiekosten in Höhe von 19 Mrd. Euro verursacht [4].

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