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Kurz notiert: Neuer Art. 91 c GG vom Bundesrat verabschiedet

Nach dem Bundestag hat am 12. Juni nun auch der Bundesrat im Rahmen der Föderalismuskommission II dem neuen Art. 91 c GG zugestimmt: Die Regelung schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für Bund und Länder, bei der Informationstechnik zusammenzuwirken. Von der Diskussion bislang weitgehend unbeachtet sind die Folgen für die öffentliche ITK-Beschaffung und öffentliche ITK-Dienstleistungen (Vergabeblog berichtete [1]).

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Über Marco Junk [2]

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) [3]. Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer [4]und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom [5] tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck [6]. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom [7] und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. [8] Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos [9] tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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