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Neues Berliner Vergabegesetz: Vergabe künftig nur bei Mindestlohn von 7,50 EUR

paragraph [1] Knapp 18 Monate nach dem sog. Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat der Berliner Senat vergangene Woche eine Novelle für das Berliner Vergabegesetz beschlossen. Danach vergibt Berlin in Zukunft öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen, wenn eine Mindestentlohnung von 7,50 EUR gezahlt wird. Nach den Worten des Wirtschaftssenators Harald Wolf ist Berlin damit das erste Bundesland, das nach der EuGH-Entscheidung „klar Flagge zeigt“. Berlin übernehme damit bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Wahrung sozialer und ökologischer Mindeststandards und beim Kampf gegen Sozialdumping, so Wolf.

Die Luxemburger Richter hatten im April 2008 das damalige niedersächsische Vergabegesetz unter anderem wegen der generellen Tariftreue für mit dem EU-Recht unvereinbar erklärt. Da die Regelungen mit dem wenige Wochen zuvor verabschiedeten Berliner Gesetz übereinstimmten, wurde dieses in Teilen außer Kraft gesetzt.

Der am 22.09.2009 vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtigt die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes. Außerdem enthält das Gesetz auch die Pflicht zur umweltfreundlichen Beschaffung und zur ausschließlichen Beschaffung von Waren, die unter der Beachtung der Kernarbeitsnormen nach ILO hergestellt wurden.

Der überarbeitete Gesetzentwurf wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

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Über Dr. Christian-David Wagner [2]

Dr. Christian-David Wagner ist Rechtsanwalt in Leipzig und Berlin. Er betreut national und international agierende TK-Unternehmen, IT-Dienstleister, aber auch Bauunternehmen sowie öffentliche Auftraggeber.

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