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Präqualifikation in der Baubranche: Eine geteilte Zwischenbilanz

„Erfreulicherweise reißt die Nachfrage nicht ab“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptver­bandes der Deutschen Bauindustrie, Michael Knipper, jüngst in einer Pressemitteilung zum Präqualifizierungsverfahren für die Baubranche. Nach einem schleppenden Start 2006 haben sich bis zum Sommer 2009 insgesamt schon über 3.000 Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe dem PQ-Verfahren unterzogen – davon allein in diesem Jahr über 2.000. Allerdings setzt eine Präqualifizierung (PQ) natürlich deren Anerkennung beim öffentlichen Auftraggeber voraus: Von über 20.000 öffentlichen Auftrag­gebern haben sich bisher aber nur 1.900 dem System angeschlossen.

Ziel ist es laut Knipper, alle 6.300 Unternehmen des Bauhaupt­gewerbes mit mehr als 20 Beschäftigten zu präqualifizieren. Unter Präqualifikation (PQ) versteht man die auftragsunabhängige, vorverlagerte Prüfung der Eignungsnachweise der Bieter – was diesen Zeit, Geld und angesichts der regelmäßigen Vielzahl der bei jeder Ausschreibung aufs Neue einzureichenden Nachweise eine Menge an Aufwand spart. Für die Baubranche hat der PQ-Verein [1] diese Aufgabe übernommen. Als Grund für den rasanten Anstieg der Nachfrage auf Bieterseite nannte Knipper die Vergabepraxis des Bundes, der Aufträge im Hochbau ohne oder mit beschränkter Ausschrei­bung nur an präqualifizierte Unternehmen vergibt. Er erwartet, dass durch die neuen Haftungsregeln für Hauptunternehmer, die seit dem 1. Oktober gelten, die PQ einen weiteren Schub erhalten werde. Danach haftet der Hauptunternehmer nicht mehr für die Sozialversicherungs­beiträge seines Nachunternehmers, wenn dieser präqualifiziert ist.

Indes sieht das Bild auf der anderen Seite des Tisches anders aus: Von über 20.000 öffentlichen Auftrag­gebern haben sich bisher nur 1.900 dem System angeschlossen. Hier gibt es also noch eine Menge zu tun. Knipper appellierte in diesem Zusammenhang auch an die kommunalen Auftraggeber, sich stärker in das System einzubinden.

Eine PQ reduziert aber nicht nur den Aufwand – übrigens auch auf Seiten der Auftraggeber, die die geforderten Einzelnachweise auf Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität zu prüfen haben. Mit ihrer Eintragung in die PQ-Liste vermeiden Bieter auch den Ausschluss ihrer Angebote aus formellen Gründen wegen unvollständiger oder nicht aktueller Eignungsnachweise. Auch dass neue GWB sieht in § 97 Abs. 4 a die Möglichkeit der PQ vor.

Als erstes PQ-System für den Liefer- und Dienstleistungsbereich haben unlängst die Industrie- und Handelskammern bzw. die von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen die „bundesweite Präqualifizierungsdatenbank [2]“ als Serviceleistung für ihre Mitglieder ins Leben gerufen.

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