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Regionale Wirtschaftsförderung seit 1991 über 40% reduziert

Die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sind seit 1991 stark reduziert worden. Wie die Bundesregierung in einer Unterrichtung (16/13950 [1]) mitteilt, betrugen die Mittel 1991 insgesamt 1,044 Milliarden Euro. 2008 waren es noch 644 Millionen Euro. Der Betrag sinkt in diesem Jahr auf 624 Millionen Euro, soll aber bis 2012 stabil bleiben. Das ist ein Rückgang um mehr als 40%. Mit GRW-Mitteln werden unter anderem gewerbliche Investitionen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die kommunale Infrastruktur gefördert.

85 Prozent der Gelder fließen in die neuen Bundesländer und nach Berlin. Die höchste Mittelquote in den neuen Ländern hat Sachsen. Das Bundesland erhält ein Viertel aller Gelder aus der Gemeinschaftsaufgabe. Von den alten Bundesländern liegt Niedersachsen mit 30,56 Prozent an der Spitze.

Firmen können aus den GRW-Mitteln Fördergelder für die Errichtung neuer Betriebsstätten oder die Erweiterung bestehender Betriebsstätten erhalten. Auch Investoren können Geld bekommen, wenn sie eine stillgelegte Betriebsstätte reaktivieren oder einen vor der Stilllegung stehenden Betrieb weiterführen wollen.

Im Rahmen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ waren die GRW-Mittel einmalig um 200 Millionen Euro erhöht worden. Wie die Bundesregierung jetzt mitteilt, entschied der Koordinierungsausschuss der GRW, die Gelder entgegen dem üblichen Verteilungsschlüssel je zur Hälfte auf die alten und neuen Bundesländer zu verteilen.

Nach Angaben der Bundesregierung ergaben Untersuchungen des ifo-Instituts Thüringen über die Verwendung der Mittel, dass die GRW-Förderung netto zu einem spürbaren Zuwachs an Arbeitsplätzen geführt habe. Auch ein Gutachten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit habe einen „beachtlichen Erfolg der Förderung in strukturschwachen Gebieten“ aufgezeigt.

Und trotzdem werden die Gelder reduziert?

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