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Nicht vergessen: Am 1. Januar tritt die letzte Stufe des "Stufenplans eVergabe" in Kraft

@ Es ist in wohl allen Bereichen Usus, das aufzulisten, was sich zum neuen Jahr ändert. Da aktuell ausnahmsweise keine Reform des Vergaberechts – jedenfalls nicht unmittelbar – vor der Tür steht, sei jedenfalls erwähnt, dass am 1.1. 2010 die dritte und letzte Stufe des sog. „Stufenplans eVergabe“ in Kraft tritt. Der von BMWi, BDI, DIHK und ZDH im Juni 2007 vereinbarte Plan sieht die branchenweise und mit dem Jahreswechsel vollständige Umstellung der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes vom konventionellen Papierweg zur elektronischen Angebotsabgabe vor: Ab dem 1.1.2010 sollen die Vergabestellen des Bundes Angebote in Papierform nicht mehr akzeptieren.

Stattdessen sind grundsätzlich nur noch elektronisch eingereichte Angebote zulassen. Die bereits zum 1.11.2006 entsprechend novellierten Verdingungsordnungen, nach denen öffentlichen Auftraggebern die Wahl des Kommunikationsmittels freisteht, bilden hierfür die rechtliche Grundlage.

Da gemeinhin als am ehesten IT-affin bekannt, wurde in der ersten Stufe die ITK-Brache bereits im Jahr 2007 zur ausschließlich elektronischen Angebotsabgabe verpflichtet. Mit dem 1.7. 2009 folgten dann mit einigem zeitlichen Abstand die KFZ-Hersteller, für die ursprünglich bereits der 1.10.2008 vorgesehen war – eine kleine Schonfrist. Für alle anderen Branchen gilt nun das Startdatum 1.1.2010 – für die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen allerdings gem. § 21a VOB/A nur in Verfahren oberhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwertes.

Für die elektronische Abwicklung der Vergabeverfahren steht den Vergabestellen des Bundes ausschließlich die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren betriebene eVergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de [1] zur Verfügung. Das Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern bietet Unternehmen unter www.evergabe-online.info [2] umfassende Informationen und Hilfestellungen an, dazu gehört auch eine Support-Hotline, Tel.: 0228 99/610-1234.

Hintergrund des Stufenplans ist auch das von der EU-Kommission gesteckte Ziel, die eVergabe bis 2010 in allen Fällen zu ermöglichen und zumindest in der Hälfte der Fälle die Angebotsabgabe auch tatsächlich elektronisch abzuwickeln. Aktuell liegt die Zahl elektronisch abgegebener Angebote in Deutschland nach wie vor bei unter 10 %.

Den Stufenplan eVergabe finden Sie hier [3].

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Über Marco Junk [4]

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) [5]. Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer [6]und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom [7] tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck [8]. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom [9] und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. [10] Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos [11] tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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