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Bundestag aktuell: Seen und Gewässer des Bundes können weiterhin verkauft werden

Bundeseigene Seen und Gewässer können weiterhin verkauft werden. Einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/653 [1]), die den Verkauf der Gewässer vor allem in Ostdeutschland stoppen wollten, lehnte der Haushaltsausschuss am Mittwochnachmittag mit großer Mehrheit ab. Besonders in Ostdeutschland ständen viele Gewässer derzeit zum Verkauf, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Betroffen von einer möglichen Privatisierung seien insgesamt 367 Gewässer, die der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft gehörten.

Die Grünen wollten erreichen, dass lediglich eine Übertragung der Seen an die Bundesländer sowie an Umweltstiftungen oder Umweltvereinigungen zu Zwecken des Naturschutzes und zur Vermeidung weiterer Privatisierungen möglich sein sollte.

Dem Verkauf darüber hinaus müsse jedoch Einhalt geboten werden, da die Privatisierung die Nutzung der Seen zur Naherholung und zum Naturtourismus gefährden könne. Außerdem könne die ökologische Funktion der Gewässer in Gefahr geraten. Daher müsse es für stehende bundeseigene Oberflächengewässer ein grundsätzliches Verkaufsverbot geben. Da sich die Seen im Eigentum des Bundes befinden würden, stehe dem Haushaltsgesetzgeber als ”Herr des Budgets“ die Dispositionsfreiheit über die Gewässer zu. Daher könne der Bund auch vorsehen, dass die Gewässer in seinem Eigentum bleiben. Eine Übertragung an die Länder oder an Umweltstiftungen solle jedoch als Ausnahme möglich werden. Dabei müssten jedoch Voraussetzungen erfüllt werden: So dürfe das übertragene Gewässer nur zu Naturschutzzwecken verwendet werden. Es müsse außerdem sichergestellt werden, dass keine Weiterveräußerung erfolge. Auch eine Vermietung oder Verpachtung der Gewässer soll ausgeschlossen sein

Quelle: Bundestag

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