Das Bundeskartellamt hat sein “Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge” aktualisiert. Es berücksichtigt nun die Änderungen des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009. Das 9-seitige Papier gibt einen guten Gesamtüberblick zum Verfahren vor dem Bundeskartellamt, inkl. der zu erwartenden Kosten.
Sie können es hier [1] kostenfrei herunterladen. Außerdem gibt es eine Checkliste zum erfolgreichen Nachprüfungsverfahren vor dem Bundeskartellamt, zu beziehen hier [2].
Dem Bundeskartellamt obliegen in Gestalt der dort eingerichteten Vergabekammern des Bundes seit 1999 die Nachprüfungen von Vergabeverfahren des Bundes und der dem Bund zuzurechnenden öffentlichen Auftraggeber.