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Kurz notiert: Mal wieder Abfallentsorgung – EU-Kommission sendet förmliche Aufforderung an Deutschland

Die EU-Kommission hat eine sog. “mit Gründen versehener Stellungnahme”, die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 258 EU-Vertrag, an Deutschland gesandt. Hintergrund ist die freihändige Vergabe eines Entsorgungsauftrags durch den Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) im Jahr 1997 mit einer Laufzeit von über 14 (!) Jahren an ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen im gemeinsamen Besitz des Landkreises und eines privaten Entsorgungsunternehmens.

Nach dieser ersten Vergabes sprach der Landkreis im Jahr 2007 dem Unternehmen abermals Dienstleistungsaufträge für die Rückgewinnung von Bio-Abfällen mit einem jährlichen Auftragswert von ca. 580 000 EUR zu – ebenfalls ohne europaweite Ausschreibung.

Der Landkreis beruft sich nach Angaben aus Brüssel nun darauf, bei dieser ersten Vergabe jedenfalls “nicht vorsätzlich” gegen das Vergaberecht verstoßen zu haben. Die zweite Vergabe sei dann lediglich im Rahmen des bestehenden Vertrages erfolgt.

Nach Auffassung der Kommission habe es sich bei der ersten Auftragsvergabe im Jahr 1997 nicht um eine ausschreibungsfreie Inhouse-Vergabe [1] gehandelt. Die Kommission weist zu Recht darauf hin, dass “Unwissenheit den Verstoß als solchen nicht rechtfertigen kann”. Insofern sei dann auch die zweite Vergabe rechtswidrig gewesen.

Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den EuGH anrufen.

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