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Im zweiten Anlauf: Kabinett beschließt neue Vergabeverordnung

bundestag Das Bundeskabinett hat am Mittwoch wie erwartet der neuen Vergabeverordnung (VgV) mit den Änderungswünschen des Bundesrates vom 26. März zugestimmt. Dieser hatte zuvor insgesamt 12, im wesentlichen formale, Änderungsbegehren in die neue VgV eingebracht [1].

Das Kabinett hatte bereits am 27. Januar der neuen VgV zugestimmt, aufgrund der Änderungen des Bundesrats war nun eine erneute Beschlussfassung erforderlich. Der Entwurf der neuen VgV stammt aus der Feder des BMWi, mit der in Kürze zu erwartenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt setzt sie die von den zuständigen Vergabe- und Vertragsausschüssen novellierten Verdingungsordnungen VOL/A, VOB/A und VOF in Kraft.

Die neue VgV setzt auch den Gedanken der „grünen Beschaffung“ aus der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (2006/32/EG) um, Näheres dazu finden Sie in unserem Beitrag hier [2].

Mit dem Inkrafttreten der VgV werden dann – endlich – auch die sog. 3. Stufe der Vergaberechtsreform [3] und mit ihr die Reformaktivitäten der 16. Legislaturperiode zur Vereinfachung des Vergaberechts ein Ende finden. Nach einer aktuell anlässlich der Verabschiedung der neuen VgV vom BMWi herausgegebenen Presseerklärung sollen die durch die Reform eingetretenen Verfahrenserleichterungen bei der Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungen ein Reduzierungspotenzial von etwa 40 Prozent der bisherigen Bürokratiekosten haben. Das BMWi erwartet eine Verminderung der Bürokratielasten um mehr als 250 Mio. Euro.

Viel Zeit bleibt dem Ministerium nicht, das nachzumessen, denn wie bekannt hat sich die 17. Bundesregierung erneut eine Reform des Vergaberechts auf die Fahnen geschrieben [4].

Hinweis: Über die Änderungen in der neuen VOL/A 2009 informiert Sie unsere Serie “Die neue VOL/A 2009 [5]”.

Mehr Informationen über den Autor Marco Junk finden Sie im Autorenverzeichnis [6].

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Über Marco Junk [7]

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) [8]. Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer [9]und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom [10] tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck [11]. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom [12] und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. [13] Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos [14] tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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