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Jährliche Statistik über Nachprüfungsverfahren gem. § 129a GWB

Wie jedes Jahr hat das BMWi wieder eine Übersicht der statistischen Meldungen über Vergabenachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten veröffentlicht. Gem. § 129a GWB unterrichten diese das Ministerium bis zum 31. Januar eines jeden Jahres über die Anzahl der Nachprüfungsverfahren des Vorjahres und deren Ergebnisse. Sie finden die Auswertung hier [1].

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