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EU-Kommission vergibt Forschungsauftrag zum öffentlichen Auftragswesen

Wenn Eines in Sachen Kommission und öffentliches Auftragswesen in letzter Zeit auffiel, dann, dass man einen ganzen Blumenstrauß an Forschungsarbeiten dazu initiiert hat: Ob eine Befragung zu Konzessionen [1], eine Studie zu Alternativen bei der öffentlichen Auftragsvergabe [2], ein Beratungsauftrag zur Weiterentwicklung der Bewertung des grenzüberschreitenden Beschaffungswesens [3], ein Management-Plan 2010 zu Zielen und Politik des öffentlichen Auftragswesens [4] oder ein Konsultationsverfahren zur Benachteiligung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge [5]. Wie sich aktuell der TED-Veröffentlichung Nr. 292562-2010 vom 2. Oktober entnehmen lässt, wurde nun der im November 2009 ausgeschriebene “Rahmenvertrag über rechtliche und wirtschaftliche Forschungsarbeiten und technische Unterstützung der Kommission im Bereich öffentliches Beschaffungswesen” [6] (Az 2009/S 212-304463 vom 4.11.2009) von der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen vergeben. Primäres Ziel: Herauszufinden, wo sich die Mitgliedsstaaten Hintertürchen zur Umgehung des Vergaberechts eingerichtet haben.

Auftragnehmer der zwei Lose sind zum einen DLA Piper UK LLP, Brüssel, und zum anderen Europe Economics, London.

Los 1 umfasst die rechtlichen Forschungsarbeiten und soll es der Kommission ermöglichen zu bewerten, inwieweit die Vergabepraxis in den Mitgliedsstaaten mit dem Gemeinschaftsrecht übereinstimmt. Es soll die nationale Gesetzgebung  im Bereich des öffentlichen Auftragswesens ebenso wie jede andere gesetzgeberische, behördliche oder verwaltungstechnische Maßnahme der Mitgliedsstaaten untersucht werden. Insbesondere soll jede in den Mitgliedsstaaten bestehende Praxis der Verhinderung, Behinderung oder auch nur Einschränkung der Anwendung der EU-Vergaberichtlinien aufgespürt und rechtlich bewertet werden.

In Los 2 sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Durchsetzung der EU-Vergaberichtlinien untersucht werden. Dazu sollen über einen längeren Zeitraum statistische wie ökonomische Analysen der öffentlichen Märkte in den Mitgliedsstaaten durchgeführt werden, insbesondere mittels Umfragen.

Man darf wohl als sicher annehmen, dass, was immer Ergebnis dieser und der eingangs genannten zahlreichen anderen Untersuchungen sein wird, sich entsprechende Rechtsakte in Form erneuter Novellierungen der Vergaberichtlinien und dementsprechend anschließender nationaler Umsetzung anschließen werden und somit das Vergaberecht weiterhin im Fluss bleiben wird. So heißt es explizit in Los 1, dass angemessene (“suitable”) Maßnahmen ausgearbeitet werden sollen.

Schön für den Vergabeblog und die Berater, schlecht für die Rechtsanwender, die sich wohl speziell in Deutschland gerne einmal auf ein halbwegs statisches Vergaberecht einstellen würden. Nichts ist eben beständiger als der Wandel.

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Über Marco Junk [7]

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) [8]. Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer [9]und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom [10] tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck [11]. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom [12] und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. [13] Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos [14] tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

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