- Vergabeblog - https://www.vergabeblog.de -

„Das Vergaberecht ist nicht die Investitionsbremse, wie häufig argumentiert wird“ – Interview mit Annette Karstedt-Meierrieks, DIHK

Karstedt-Meierrieks Die Organisation der Industrie- und Handelskammern (IHKs) repräsentiert das wirtschaftliche Gesamtinteresse von 3,6 Millionen gewerblichen Unternehmen in Deutschland. Vergabeblog sprach mit Annette Karstedt-Meierrieks, Referatsleiterin Wirtschaftsverwaltungsrecht, Öffentliches Auftragswesen, Datenschutzrecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) [1] in Berlin, über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge aus Sicht der Wirtschaft. Der DIHK ist die Dachorganisation der 80 deutschen IHKs.

Frau Karstedt-Meierrieks, Sie leiten beim DIHK die Abteilung „Öffentliches Auftragswesen“. Welche Rolle spielt aus Ihrer Sicht die öffentliche Hand als Nachfrager von Produkten, Dienst- und Bauleistungen?

Eine klassisch juristische Antwort: Es kommt darauf an. In einigen Fällen, denken Sie z. B. an den Tief- und Straßenbau, haben die öffentlichen Auftraggeber fast eine Monopolnachfragestellung, während es viele andere Bereiche gibt, in denen die Vergabestellen eher den Bedarf decken vergleichbar mit kleineren, mittleren oder großen Unternehmen. 260 Mrd. €, die die öffentliche Hand jährlich allein in Deutschland beschafft, sind jedoch keine „peanauts“ für die anbietende Wirtschaft, sondern ein interessanter Markt.

Waren die Konjunkturpakete aus Ihrer Sicht sinnvoll? Der Bund hat die vergaberechtlichen Erleichterungen nicht verlängert, viele Bundesländer schon [2]. Wie bewerten Sie die Diskussion?

Aus wirtschaftspolitischer Sicht waren die Konjunkturpakete ein Erfolg. Die Lockerung der vergaberechtlichen Regelungen haben wir aber sehr kritisch gesehen. Denn das Vergaberecht ist nicht die Investitionsbremse, wie häufig – etwas populistisch – argumentiert wird. Denn eine sorgfältige Beschreibung dessen, was eingekauft werden soll, muss eine Beschaffungsstelle auch dann vornehmen, wenn sie freihändig vergeben will.

Nun läuft der Konjunkturmotor in Deutschland wieder, und daher gibt es nach unserer Meinung überhaupt keine Gründe, die vergaberechtlichen Vorschriften auch weiterhin außer Kraft zu setzen – mit anderen Worten: Es müssen wieder Wettbewerb und Transparenz ins Vergaberecht einkehren.

Stichwort Diskussion: Aktuell strickt das federführende BMWi ja an einem „effektiven Rechtsschutz“ unterhalb der EU-Schwellenwerte, also bei nur nationalen Vergaben. Gegenwärtig sind dazu im Wesentlichen vier Modelle in der Diskussion. Welches befürworten Sie?

Wir fordern seit langem einen Rechtsschutz auch unterhalb der EU-Schwellenwerte, weil wir aus der täglichen Praxis wissen, dass es dort nicht immer mit rechten Dingen zugeht. Eine 1:1-Umsetzung des Rechtsschutzes oberhalb der EU-Schwellenwerte wäre das Sinnvollste, weil dieser sich sehr gut bewährt hat. Allein, das scheint politisch nicht durchsetzbar zu sein. So haben wir uns nach längerer Diskussion für eine schlankere Lösung wie Modell 3a ausgesprochen. Aspekte wie eine Vorabinformation und auch der Suspensiveffekt sind aber unerlässlich.

Die kommunalen Spitzenverbände befürchten angesichts der Einführung eines solchen Rechtsschutzes eine Flut von Nachprüfungsverfahren und damit eine faktische Blockade der öffentlichen Auftragsvergabe. Teilen Sie diese Bedenken?

Nein, überhaupt nicht. Die meisten Vergaben erfolgen doch auf kommunaler Ebene. Da kennt man sich, und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Unternehmer sich den zukünftigen Markt durch Nachprüfungsverfahren kaputt machen will. Aber er soll eben die Möglichkeit haben, Verfahren auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu können. Wir sehen doch oberhalb der EU-Schwellenwerte, welchen positiven Effekt ein Rechtsschutz für die Qualität der Vergabeverfahren haben kann.

Zudem zeigen Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen bereits ein solcher Rechtsschutz vorhanden ist, dass die Befürchtungen der kommunalen Spitzenverbände übertrieben sind.

eVergabe, ein Thema, dass auch dem DIHK am Herzen liegt. Fragt man dazu die Bieter, neigen diese angesichts der Vielfalt an Plattformen und Systemen eher zum Herzinfarkt. Wie bewerten Sie die Situation, rund 10 Jahre nach dem Start der ersten eVergabe-Systeme?

Ich nähere mich bei diesem Thema auch einem Herzinfarkt, weil es schlicht nicht voran geht. Wir wissen alle, woran es krankt, aber keiner findet das richtige Tauende, um das Problem anzupacken. Die Zurückhaltung der anbietenden Wirtschaft bei der Nutzung von eVergaben hat ja auch etwas mit Sicherheitsbedenken zu tun. Dennoch müssen wir auf dem Weg weiter voran kommen. Ich habe ein wenig Hoffnung, dass das Thema nun mithilfe der EU-Kommission wieder Fahrt aufnimmt.

Was müsste getan werden?

Wir brauchen schneller Standards, um eine Interoperabilität der Plattformen zu erreichen. Das Projekt „X-Vergabe“ [3] ist hier zu langsam. Wir benötigen gemeinsame Anstrengungen aller föderalen Ebenen, um zu einheitlichen Lösungen zu kommen. Hierfür würde sich anbieten, das Thema als übergreifendes Projekt in die nationale IT-Strategie aufzunehmen.

Der DIHK hat das erste Präqualifizierungssystem für den Liefer- und Dienstleistungsbereich etabliert. Eine zweifellos sehr sinnvolle Sache im Sinne der Bieter. Nun geht die VOL/A 2009 ja einen deutlichen Schritt in Richtung Eigenerklärungen, auch können fehlende Nachweise noch nachgereicht werden. Gleichwohl brauchen wir ein PQ-System noch?

Ja. Wir haben natürlich in dem PQ-System die Erleichterungen der VOL/A abgebildet, so dass auch dort viele Nachweise mit Eigenerklärungen erbracht werden können. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Nachreichen von Nachweisen sind sehr unterschiedlich, weil sich daraus erhebliche Rechtsunsicherheiten ergeben können. Mit einem Zertifikat über pq-vol (www.pq-vol.de [4]) sind die Unternehmen auf der sicheren Seite.

Die Zertifizierung im Rahmen des PQ-Systems erfolgt dezentral in den Bundesländern. Wie sieht es mit der Akzeptanz eines PQ-Nachweises bei öffentlichen Auftraggebern jenseits der eigenen Bundeslandgrenzen aus?

Etliche Bundesländer (z. B. Niedersachsen, Hessen war da Vorreiter) haben nun per Erlass geregelt, dass solche Präqualifizierungsverfahren von den öffentlichen Auftraggebern anerkannt werden sollen, und zwar unabhängig davon, wo diese Präqualifizierung stattgefunden hat. Nach gut einem Jahr Echtbetrieb haben wir mehr als 1.000 Unternehmen in unserer Datenbank, womit wir sehr zufrieden sind. Entscheidend für uns ist die einheitliche Handhabung der Präqualifizierung in den jeweiligen Bundesländern, damit die Qualität stimmt.

Unbenannt

Bild: Präqualifizierungsdatenbank pq-vol des DIHK

Die neue VOL/A sieht vor, alle Bekanntmachungen, die ein Auftraggeber im Internet veröffentlicht, auch auf bund.de bekannt zu machen. Nicht alle Länder scheinen hiervon begeistert, entsprechende Erlasse stellen die Vorschrift ins Belieben des Auftraggebers. Kleinstaaterei in Zeiten der Möglichkeit des Internet?

Im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Leistungen (DVAL) haben wir uns dazu entschlossen, eine solche Veröffentlichung vorzuschreiben. Damit sollte den Unternehmen die Suche nach öffentlichen Aufträgen wesentlich erleichtert werden – eindeutig eine Forderung zur Verbesserung von eVergabe. In der Tat scheitern wir hier an den föderalen Strukturen!

Das Vergaberecht erlebt eine Reform nach der anderen. Schmerztherapie am todkranken Patienten oder echte Verbesserungen? Was müsste aus Ihrer Sicht in erster Linie verändert werden?

Ja, nach der Reform ist vor der Reform! Was uns in den nächsten Jahren auch aus Brüssel erwartet, lässt uns alle, die sich mit dem Vergaberecht beschäftigen, jedenfalls nicht arbeitslos werden. Ob es uns auch beglückt, bleibt abzuwarten.

Wir benötigen nach meiner Meinung keine umfassenden neuen Regelungen, sondern endlich einmal Besinnung auf das, was denn das Vergaberecht tun soll, nämlich „best value for money“ erzielen, also effizienter Einsatz von Steuermitteln zur Bedarfsdeckung der Vergabestellen. Dazu muss aber eine grundlegende Wandlung in der Praxis her: Einkauf als strategischer Aspekt mit entsprechendem know how. Dann erledigen sich Fragen der innovativen Beschaffung oder der Berücksichtigung von Lebenszykluskosten auch mehr oder minder von selbst. Solange aber alle ca. 30.000 Vergabestellen weiter vor sich hin beschaffen, werden wir wohl eher an den Regelungen herumdoktern, als das Problem wirklich lösen, und das wäre in der Tat Schmerztherapie am todkranken Patienten, weil das Interesse an den Regelungen weiter abnehmen wird.

Vielen Dank für das Interview!

Annette Karstedt-Meierrieks ist Juristin und Referatsleiterin Wirtschaftsverwaltungsrecht, Öffentliches Auftragswesen, Datenschutzrecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) [1] in Berlin. Als Dachorganisation der 80 deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) übernimmt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Auftrag und in Abstimmung mit den IHKs die Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft gegenüber den Entscheidern der Bundespolitik und den europäischen Institutionen.

Avatar-Foto

Über Marco Junk [5]

Der Jurist Marco Junk gründete im Jahr 2007 den Vergabeblog und 2010 gemeinsam mit Dipl.-Betriebsw. Martin Mündlein das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) [6]. Er begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2004 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer [7]und war danach als Bereichsleiter Vergaberecht beim Digitalverband bitkom [8] tätig. Im Jahr 2011 leitete er die Online-Redaktion des Verlags C.H. Beck [9]. Von 2012 bis 10/2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung des bitkom [10] und danach bis 10/2021 Geschäftsführer des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. [11] Seit 2022 ist Marco Junk als Leiter Regierungsbeziehungen für das IT-Dienstleistungsunternehmen Atos [12] tätig. Seine Beiträge geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

Teilen
[14] [15] [16] [17] [18]