- Vergabeblog - https://www.vergabeblog.de -

SPD-Fraktion für Nutzung von Open Source Software in der Bundesverwaltung

netscapeDie Nutzung sog. freier Software (“Open Source”) in Bundesbehörden ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion (17/4567 [1]). Solche Software lebt i.d.R. von einer globalen Entwicklergemeinschaft, nach Ansicht der Fraktion „finden sich darunter viele kleine und mittelständische Unternehmen – gerade aus Europa und besonders aus Deutschland“. Investitionen in die Weiterentwicklung freier Software würden so „zu einer direkten Förderung der deutschen und europäischen Software-Industrie“.

Die Fraktion spricht sich klar für Freie Software aus und hat dazu einige sehr konkrete Fragen an die Bundesregierung. Deren Antworten die Public Sector Softwarelandschaft interessieren dürfte.

Freie Software sei „auch ein Standortfaktor für Europa und ein Markt für Dienstleistungen in Deutschland“.

Unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung habe das Auswärtige Amt seit Anfang 2002 begonnen, die Rechner – auch in den einzelnen Botschaften – auf  freie Software umzustellen. Dies beinhalte Betriebssystem, Büro- und Serversoftware sowie weitere Anwendungen. An der konkreten Umsetzung der Migration  seien in der Regel kleine und mittlere IT-Unternehmen aus Deutschland beteiligt gewesen.

Nach einem Bericht des Magazins „heise online“ von 2007 sei das Auswärtige Amt seit der Umstellung auf freie Software das mit Abstand am wirtschaftlichsten handelnde Bundesministerium bei den IT-Kosten. So hätten im Jahr 2005 die IT-Ausgaben dort pro Kopf und Jahr bei nur 1.190 Euro gelegen. Andere Ministerien hätten dem Bericht zufolge dafür mindestens das Doppelte und teilweise bis zu 5.000 Euro ausgegeben.

Die SPD-Bundestagfraktion unter Dr. Frank-Walter Steinmeier fragt daher u.a.:

1. In welchen Ministerien oder weiteren Bundesbehörden wird freie Software aktuell genutzt?

2. Kann die Bundesregierung die genannten enormen Kosteneinsparungen des Auswärtigen Amtes (AA) aufgrund der Nutzung der freien Software bestätigen?

3. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus der Nutzung von freier Software im AA, ggf. auch in anderen Bundesbehörden?

4. Welche IT-Ausgaben sind jeweils in den Jahren 2005 bis 2010 in den Bundesministerien angefallen und welche Kosteneinsparungen wurden in den Behörden des Bundes realisiert, die statt proprietärer Software freie Software nutzen?

5. Plant die Bundesregierung, freie Software künftig auch in weiteren Behörden der Bundesverwaltung einzusetzen?

6. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu einer möglichen Standardisierung der Nutzung von freier Software in allen Bundesbehörden?

7. Wie hoch sind die Mittel aus dem Konjunkturpaket II, die für die Weiterentwicklung und Umsetzung von freier Software in Obersten Bundesbehörden (und ggf. weiteren Behörden der Bundesverwaltung) zur Verfügung gestellt wurden und wie viel sind bereits davon ausgegeben?

8. Führt das AA gegenwärtig Gespräche zur (Weiter-)Entwicklung seiner IT-Strategie oder IT-Umstellung und, wenn ja, aus welchen Grund und auf welcher Ebene?

9. Welche Unternehmen sind an diesen Gesprächen beteiligt?

10. Gibt es aktuelle Planungen oder Maßnahmen des AA, eine Rückumstellung von der freien Software zur proprietären Software vorzunehmen oder prüfen zu lassen?

11. Welche Auswirkungen auf die IT-Sicherheit im AA und den Auslandsvertretungen bestehen nach Auffassung der Bundesregierung im Falle des künftigen Einsatzes proprietärer Software?

12. Welche Ausschreibungsverfahren sind nach Auffassung des AA Amtes im Falle des künftigen Einsatzes proprietärer Software durchzuführen?

Die Umstellung auf freie Software „lohnt sich“, so die Fraktion. Das zeige das Beispiel des Rechnernetzes des AA: „Beim Einsatz proprietärer Software hätte der Aufbau dieses weltweiten Intranets etwa 100 Millionen Euro gekostet. Mit freier Software konnte dieses Vorhaben für nur 17 Millionen Euro erfolgreich umgesetzt werden“. Zudem spreche für freie Software, dass deren Anwendung und Weiterentwicklung „frei von Barrieren wie Software-Patenten, restriktiven Lizenzbedingungen und hohen Anschaffungskosten“ ist.

Die Antworten der Bundesregierung können Sie wie immer hier im Vergabeblog lesen.

Teilen
[2] [3] [4] [5] [6]